Epiphania.
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und XVI. Jahrhunderts zeigen zuweilen einen der heil. Könige mit
einem hornförmigen auf einem Untersatz ruhenden Goldgefäss in
Händen. Ein dermalen in der öffentlichen Bibliothek zu München
aufbewahrtes Evangeliarium K. Heinrich''s II. (c. 1014) zeigt drei
weibliche im Halbleib veranschaulichte Gestalten, mit von Gold-
miinzen gefüllten Füllhörnern in Händen in ). Die Vorvordern
besassen in ihren mächtigen Trinkhörnern nicht blos eine kräftige
Schutzwaffe gegen die grausamen Anfälle unwirrscher Stunden 113 ),
sondern es galt auch in nordischen Ländern als Traditionsart
mit weingefülltem Leib-Trinkhorn vor den Altar zu treten und an
die Kirche Schenkung zu machen 1J3 ). Die k. Kunstkammer zu Berlin
bewahrt ein umfangreiches mit Silber beschlagenes Trinkhorn. Am
Rande derselben zeigen Schriftzüge des XV. Jahrhunderts die Namen
der heil, drei Könige 114 ). Das Inventar der Kunstkammer von
1689 führt dieses Trinkhorn auf als: ein Horn von den heil, drei
Königen, worin sie Weihrauch und Myrrhen, nebst einer Schale,
worin sie Gold geopfert haben sollen ... kommt aus einem Kloster
in Ungern 115 ).
Dies sind ungefähr die Hauptarten der Geräthformen die in
den bildlichen Darstellungen der Anbetung der heil, drei Weisen
bis gegen das Ende des XIV. Jahrhunderts zur Erscheinung kom
men; wir unterscheiden mm jene Darstellungen in welchen
VII. alle drei mit gleichen Geräthen zur Anschauung
gebracht sind. So I. in A. 2, II. in A. 3, III. B. 8, IV. B. 10, V.
cf. mein: Über (len Ausdruck des geistigen Schmerzes, p. 2. Du Cange, Gloss. v.
bicornix 1, 675, cl. 3, v. cornu 2, 608, cl. 2. Curiositäten 3, 343, 4, 181, 9, 225.
Taf. 8. Montfaucon Ant. d. 1. in. cl. I. Franc. 1, 174 seq. Cod. palt. Vindob. (S. XIV)
Nr. 1179, p. 160 a, cl. 2, nr. 1. Wahrscheinlich verbot man, um nicht Rückerin-
nerungen an derartige heidnische Libationen zu wecken, das Anfertigen der
Kirchenkelche und Patenen aus Ochsenhorn. Vetuimus etiam ne de cornu bovis calix
aut patena fieret, ad sacrificandum quod de sanguine sunt (nämlich „de sanguine
Christi“, so wenigstens verstehe ich diese Stelle). Coneil. von Calchuth. 787. Mansi,
Amp. coli, concil. 12, 942 c.
U1 ) E. Förster, Gesell, d. deutsch. Kunst. 1, p. 69; cf. Anmk. 133.
llz ) Cf. mein Fragm. ein. Liber dat. p. 45 u. 84.
113 ) Cf. Du Cange, Gloss. 1, 608, cl. 2. verbd. Jakob Grimm, Rechtsalt. 1, 192.
114 ) Sie waren wahrscheinlich als schutzreich gegen Gifte eingegraben; s. Anmk. 92—94.
Vielleicht trank man wie Johanns-Minne auch h. d. Königs-Minne. Möglicher Weise
kann auch einer der heil. d. K. der Namenspatron des Besitzers des Trinkhornes
gewesen sein.
115 ) F. Kugler, Beschreib, d. k. Berl. Kunstkam. 2, p. 51.