Epiphania. 355 und XVI. Jahrhunderts zeigen zuweilen einen der heil. Könige mit einem hornförmigen auf einem Untersatz ruhenden Goldgefäss in Händen. Ein dermalen in der öffentlichen Bibliothek zu München aufbewahrtes Evangeliarium K. Heinrich''s II. (c. 1014) zeigt drei weibliche im Halbleib veranschaulichte Gestalten, mit von Gold- miinzen gefüllten Füllhörnern in Händen in ). Die Vorvordern besassen in ihren mächtigen Trinkhörnern nicht blos eine kräftige Schutzwaffe gegen die grausamen Anfälle unwirrscher Stunden 113 ), sondern es galt auch in nordischen Ländern als Traditionsart mit weingefülltem Leib-Trinkhorn vor den Altar zu treten und an die Kirche Schenkung zu machen 1J3 ). Die k. Kunstkammer zu Berlin bewahrt ein umfangreiches mit Silber beschlagenes Trinkhorn. Am Rande derselben zeigen Schriftzüge des XV. Jahrhunderts die Namen der heil, drei Könige 114 ). Das Inventar der Kunstkammer von 1689 führt dieses Trinkhorn auf als: ein Horn von den heil, drei Königen, worin sie Weihrauch und Myrrhen, nebst einer Schale, worin sie Gold geopfert haben sollen ... kommt aus einem Kloster in Ungern 115 ). Dies sind ungefähr die Hauptarten der Geräthformen die in den bildlichen Darstellungen der Anbetung der heil, drei Weisen bis gegen das Ende des XIV. Jahrhunderts zur Erscheinung kom men; wir unterscheiden mm jene Darstellungen in welchen VII. alle drei mit gleichen Geräthen zur Anschauung gebracht sind. So I. in A. 2, II. in A. 3, III. B. 8, IV. B. 10, V. cf. mein: Über (len Ausdruck des geistigen Schmerzes, p. 2. Du Cange, Gloss. v. bicornix 1, 675, cl. 3, v. cornu 2, 608, cl. 2. Curiositäten 3, 343, 4, 181, 9, 225. Taf. 8. Montfaucon Ant. d. 1. in. cl. I. Franc. 1, 174 seq. Cod. palt. Vindob. (S. XIV) Nr. 1179, p. 160 a, cl. 2, nr. 1. Wahrscheinlich verbot man, um nicht Rückerin- nerungen an derartige heidnische Libationen zu wecken, das Anfertigen der Kirchenkelche und Patenen aus Ochsenhorn. Vetuimus etiam ne de cornu bovis calix aut patena fieret, ad sacrificandum quod de sanguine sunt (nämlich „de sanguine Christi“, so wenigstens verstehe ich diese Stelle). Coneil. von Calchuth. 787. Mansi, Amp. coli, concil. 12, 942 c. U1 ) E. Förster, Gesell, d. deutsch. Kunst. 1, p. 69; cf. Anmk. 133. llz ) Cf. mein Fragm. ein. Liber dat. p. 45 u. 84. 113 ) Cf. Du Cange, Gloss. 1, 608, cl. 2. verbd. Jakob Grimm, Rechtsalt. 1, 192. 114 ) Sie waren wahrscheinlich als schutzreich gegen Gifte eingegraben; s. Anmk. 92—94. Vielleicht trank man wie Johanns-Minne auch h. d. Königs-Minne. Möglicher Weise kann auch einer der heil. d. K. der Namenspatron des Besitzers des Trinkhornes gewesen sein. 115 ) F. Kugler, Beschreib, d. k. Berl. Kunstkam. 2, p. 51.