K arl Stög m nn n. Über die Vereinigung Kärntens mit Österreich. 187 Über die Vereinigung Kärntens mit Österreich. (Eine historische Abhandlung.) Von Karl Stogmuun. Die vorliegende Abhandlung hat sich die Aufgabe gestellt, eine nähere Untersuchung einzuleiten über die Art und Weise, wie Kärn ten dem Länderverbande der österreichischen Monarchie einverleibt worden. Denn wenn auch vielleicht dem ersten Anscheine nach diese Frage als eine gelöste betrachtet werden könnte, so wird ein näheres Eingehen in dieselbe dennoch zeigen, dass hier noch manches Unklare zu beleuchten, Unrichtiges zu widerlegen, Unbekanntes zu ergänzen übrig geblieben. Versuchen wir es vorerst nur einmal, die verbrei tetsten Ansichten über diese Frage mit wenig Worten zusammenzu fassen, so können wir die allgemeineAuffassung beiläufig in folgender Weise bezeichnen: Kärnten befand sich unter denjenigen Ländern die Ottokar während der Wirren des Interregnums unrechtmässig an sich gebracht, und deren Herausgabe an das Reich durch Rudolf von Habsburg von ihm erzwungen worden. Rudolf verlieb hierauf im Jahre 1282 seinen Söhnen mit den babenbergischen Leben auch Kärnten. Allein Albreeht und Rudolf gaben das Land sofort an den Vater zurück, mit der Bitte, den Grafen Meinhart von Tirol damit zu belehnen. Rudolf erfüllt dies Begehren, jedoch mit dem Bedinge, dass Kärnten nach Aussterben des Meinbarts’chen Mannsstammes wieder an das Haus Habs burg zurückfallen müsse. Als nun im Jahre 1335 dieser Fall mit dem Tode Heinrich’s von Kärnten wirklich eintrat, fiel das Land in Folge des geschlossenen Vertrages an Österreich, was auch Kaiser Ludwig durch die den österreichischen Fürsten ertheilte Belehnung bestätigte. Aus dieser Darstellung treten nun vorzüglich zwei Puncte her vor, die einer genauen Prüfung unterzogen werden müssen. Erstens : Wie steht es eigentlich um die Belehnung von 1282? Hat sie über haupt stattgefunden oder unter welchen Modificationen? Dann zwei tens : Ist es zu erweisen, dass Rudolf von Habsburg oder sein Sohn Albreeht mit Meinhart von Tirol einen derartigen Vertrag abge schlossen habe, der dem Hause Habsburg ein Rückfallsrecht auf