128 Dr. Wilhelm W e i t e n e b e r. sowohl in diesem Erb-Königreiehe Euer Majestät, als anderwärts mit glücklichem Erfolge die Ileilkunst ausüben, anderer meiner Leistungen zu geschweigen; so glaube ich nichts meinen Verdiensten Unzu- kömmliches zu begehren, wenn ich, dieselbe Gnade mir huldreichst erweisen zu wollen, bitte. Doch ist mir weder Müssiggang, noch gänzliche Enthebung von den Vorträgen Vorsatz: sondern damit das reiflicher von mir Durchdachte leichter ans Licht treten und die Frucht meiner Studien auch an Andere gelangen könne; so möge es mir nicht zum Nachtheil gereichen, wenn ich mich aus diesen Rück sichten manchmal davon entferne, indem dieser Abgang leicht von dem Extraordinario ersetzt werden kann. Auch bitte ich nicht dess- halb um Erhöhung des Gehaltes, dass mir etwas Zuwachse, sonder^ damit, wenn Andern der Gehalt erhöht wird, der meinige nicht geschmälert werde. Denn da die (Universitäts-) Einkünfte geringer sind, als dass daraus Allen genügt werden kann, so muss nothwen- diger Weise mir so viel abgehen, als einem Andern zuwächst. Ich bitte also unterthänigst, damit Euer kais. Majestät mir den Titel eines Professoris supraordinarii, mit der Zulage von wenigstens einem Drittel meines Gehaltes nach der jetzigen Bemessung, huldvollst zu verleihen geruhen. Da es aber billig ist, dass zwischen Jenen welche durch 30 Jahre, und Jene die durch 4 Jahre die Professur bekleiden, einiger Unterschied stattfinde 1 ), so lebe ich der Hoffnung, dass dieses mein unterthänigstes und billiges Ansuchen die huldreichste Entscheidung erhalten werde. Eurer kais. Majestät unterthänigster und unterwer- fenster Prag, 25. Juni 1625. Johann Marcus Marci. Über vorstehendes Gesuch äusserte sich der Prager akademische Senat in seinem a. h. Orts abverlangten gutachtlichen Berichte ddo. 6. Deeember dess. Jahres dahin: dass der Titel „Professor supraordina- rius“, welcher zugleich exemptionem ah ordinariislectionihus mitbrin gen will, hei hiesiger und andern Universitäten nicht allein fremd und unbekannt sei, sondern auch den ordinariis Professoribus und anderen 1 ) Diese etwas spitzige Bemerkung’ bezieht sich auf den Umstand, dass gleichzeitig- auch Professor Franchimont um die Erhöhung seines Gehaltes von 400 II. auf 600 fl. jährlich eingeschritten ist. W.