200 Ottokar Lorenz,. SITZUNG VOM 18. JULI 185S. Gelesen: Die siebente Kurstimme bei Rudolfs I. Königswahl. Von Ottokar lorenz. (Schluss.) III. „Jussi enini a Gregorio fuerant electores, ut in uno eligendo eonsentirent darentque ecclesiae defensorem, ut tradunt Ricordanus Malespinus et Joannes Villanus, quibus addit Nauclerus denuntiasse Gregorium, ni Regem crearent se apostolica auctoritate illum renun- tiaturum“ J ). Welche Fürsten der Papst unter den electores verstehe, darüber konnte in Deutschland kein Zweifel sein, zumal die ganze Fassung der Rulle Gregors gezeigt haben dürfte, dass er sich auf die Verordnungen und Anschauungen seiner Vorgänger stütze. Demnach schickte Ottokar von Rohmen, dessen Wahlrecht wir selbst nunmehr keinem Zweifel unterziehen können, seine Roten nach Frankfurt zur Königswahl 2 ), wo König Rudolf I. erwählt wurde. Diese Wahl ist uns in ausserordentlich vielen Berichten kurz ange zeigt, meistens mit dem Beisatze „concorditer electus“ 3 ). Auch in der Urkunde vom 13. Mai 1273, in welcher Rudolf dem Herzog Heinrich von Baiern Theilnahme an dem Wahlacte des Königs zusichert, sagt *) Worte R a y n a 1 d i, a. a. 1273, §. 8. Mit dem ersteren Theile, dass die Wahl R u d o 1 f’s wirklich auf Geheiss des Papstes stattfand, stimmen auch die deutschen Quellen überein. Gottfridus de Ensmingen und Joannes Victor iensis, endlich Mar tini P o J o n i continuatio und andere. 2 ) Vgl. Böhm er’s Regesten Rudolph’s : . . . . Durch Bevollmächtigte erschienen Otto kar, König von Böhmen, vertreten durch Bertold, Bischof von Bamberg (R ud o 1 f ’s Urkunde vom 15. Mai 1275; dagegen nennt die Reinchronik 118 den Bischof Wern hart von Seckau und andere. . . .). 3 ) Die Stellen, wo die einfache Anzeige der Wahl häufig mit concorditer vorkömmt, finden sich hei Pertz XI im Index unter „Rudolfus“. Vgl. S. 203, Anm. 3.