Studien zur Vorgeschichte einer romanischen Tempuslehre. 161 gewöhnt war wie in den übrigen innerlich unabhängigen Neben sätzen, daher auch nicht die Regeln der Unterscheidung der konkurrierenden Formen beobachten konnte. Später drängte die literarische Sprache die -ss-Formen wieder zurück. Auch diese Bewegung hat offenbar in Rom ihren Ausgangspunkt ge nommen, wie sie aber in die Provinzen kam, war der Modus ihrer Verwendung vergessen; und nun finden wir, daß in Frank reich, Spanien und Süditalien der Indikativ überall dort an die Stelle des -ss-Konjunktivs tritt, wo dieser als Präteritum Präsens verwendet wurde. Selbst für den Irrealis Praeteriti im Nach satz scheint er bei dieser Gelegenheit eingetreten zu sein (§ 31). Diese Bewegung, die nach der Abtrennung der dakischen Kolonien stattgefunden haben muß, drang bis nach Sardinien. Denn wie das Rumänische keine Spur des Indikativs des Plusquamperfekts kennt, so fehlt dem Sardischen seit der ältesten Zeit jede Spur der -ss-Formen; und überall dort, wo wir im ältesten Rumänischen den Konjunktiv des Plusquamperfekts finden, hat das älteste Sardische den Indikativ. 151. Es ist überaus schwer, die tatsächlich gefühlte Be deutung dieser plusquamperfektischen Formen des Sardischen zu erkennen. Wie schon erwähnt, ist seine Grundfunktion im innerlich unabhängigen Satz die eines Präteritum Präsens. Wo dieses in Beziehung zu einem historischen Tempus tritt, da sind wir versucht, in der Verbalform den Ausdruck der relativen Beziehung zu sehen, der für uns heute das charakteristische Merkmal des Plusquamperfekts ist. Um von vorneherein diese Interpretation auszuschließen, gebe ich zunächst die Beispiele, wo unsere Zeitform neben einer präsentischen Handlung steht, also kein Ausdruck der Relativität erkannt werden kann, vgl. im Relativsatz Cond. 28 ponio in ecustu condake de scu. Petrv, de Silki pro fetu de Iorgia Manca ca la levarat a llarga G. T. ,ich verhandle in dieser Gerichtssitzung des St. Peter von S. über die Nachkommenschaft des J. M., die G. T. einst widerrecht lich in Besitz genommen hat“; ebd. 290 e ponio-vi su saltu de Pagines, isc’a flumen, ki mi derat su donnu meu iudike G. ,ich vermache den Wald von P., bis zum Flusse, den mir mein Herr, Richter G., gegeben hat“. 8itzungsber. d. pliil.-hist. Kl. 172. Bd. 6. Abli. 11