Neue Beiträge über die Dekretalensammlungen etc. 15 Sammlung aufnehmen. Wenn in unserer Handschrift die Rubrik des dritten Titels der Bambergensis ,Ne aliquid exiga- tur pro licencia docendi 1 fehlt, so dürfte dies nur auf ein Ver sehen des Schreibers zurückzuführen sein, da die beiden Kapitel, welche in der Bamberg, unter dieser Rubrik stehen, in der Comp, am Schlüsse des zweiten Titels aufgenommen sind und zu dessen Rubrik nicht passen. 21 Der Titel 26 der Bamberg. (Rubrik: ,De voto redimendo 1 ) ist in der Compend. als Titel 30 eingereiht, während die Titel 26—29 der letzte ren den Titeln 27—30 der Bamberg, entsprechen. Wie die Noten, welche in der (unten S. 19 folgenden) Beschreibung und Analyse der Sammlung den Rubriken beigefügt sind, entnehmen lassen, hat der Verfasser der Compendiensis den Wortlaut der von ihm aus der Bambergensis übernommenen Rubriken stellen weise offenbar absichtlich erweitert oder geändert. Die Kapitel der Compendiensis kommen, bis auf zwei, sämtlich auch in der Bambergensis vor. Auch für die Anord nung der Kapitel ist im allgemeinen das Vorbild der Bam bergensis maßgebend; der Bearbeiter hat jedoch nicht nur offensichtliche Versehen der Bamberg, berichtigt, 28 sondern die ICanones des dritten Laterankonzils öfter in solchem Zusammenhänge in Handschriften Vorkommen, ist längst bekannt. 27 Vgl. hierzu Cap. 2 u. 3 Corapil. I. (V, 4) [= Cap. 2, 3 X., V, 5], die Coli. Bamberg, bei Friedberg, Die Kanones-Sammluugen S. 94, und unsere Beschreibung der Coli. Compend. tit. II. c. 4, 5. Im Cod. Compend. (fol. 154 r ) hat zwar der Schreiber nach den Worten ,pacifice possidere 1 (Schluß des Kap. 3) die Abschrift auf der Zeile fortgesetzt, so daß die Inskription des Kap. 4 (= c. 1 tit. III. der Bamberg.) ,Alex. III. Winto- niensi episcopo 1 usw. hier unmittelbar angereilit ist! Dadurch wird je doch unsere Vermutung, daß hier ein neuer Titel beginnen sollte, keineswegs widerlegt; denn der Schreiber, welcher überall mit dem Pergament spart und deshalb auch sonst beim Beginne eines neuen Titels die Abschrift auf der Zeile fortsetzt (vgl. hierzu unsere Be merkungen über Manus I, oben S 10, Note 12), kann die Rubrik, wenn sie in der Vorlage nur am Rande beigesetzt war, leicht übersehen haben. 28 Vgl. z. B. Compend. tit. I. c. 5, wo eine Dekretale Lucius III., welche in der Bambergensis als lex fugitiva im tit. LV., c. 4, steht, richtig ein gereiht ist; aber in der Compend. tit. V (entpricht dem tit. VI der Bamb.) ist eine Dekretale Alexanders III. — c. 1 X. [I, 42] — als Kap. 6 aufgenommen, welche in der Bamberg, im c. 15 tit. XLII ent halten ist und in der Compend. an dieser Stelle wiederholt vor-