Neue Beiträge über die Dekretalensammlungen etc. 11 weit uns der Text der Sammlung hier erhalten ist, umfaßt dieselbe 302 Kapitel, welche unter 43 Rubriken verteilt sind. Im folgenden wird der Wortlaut sämtlicher Rubriken nach der Handschrift mitgeteilt: 14 I. De simonia et ne merces pro ecclesie consecratione percipiatur 15 vel pro monachatione vel sacramentis ecclesie (ll). 1 « II. Ne prelati vices suas sub annuo precio aliis commit- tant ad causas terminandas vel suh annuo precio presbiteri ad ecclesiarum regimen statuantur, licet ecclesia sub annuo censu dari possit (5). III. Ne clerici illicitis exactionibus vel taliis vexentur, neve clerici vel laici pena pecuniaria multentur (4) ; IV. De pactionibus licitis et illicitis in rebus ecclesie (6). Bambergensis (tit. XLIV) und der Casselana (tit. LIII) an erster Stelle steht. Der Schreiber hat nämlich, wie überall, so auch hier die In skription des ersten, im nächsten Titel folgenden Kapitels (,Alexander III. R. Eborac. archiepiscopo in c. quod incipit: In eminenti') vor die neue Titelrubrik gestellt. 11 In seinem kleinen Faszikel ,Oompendiensis‘ gibt Maassen, unmittelbar anschließend an die kurze Bemerkung über den Kodex Comp. 101 (s. oben Note 11), eine Beschreibung der Sammlung, welche nach der Reihenfolge der Titel die Rubriken derselben, sowie die Inskriptionen, die Anfangs- und Schlußworte der Kapitel (öfter mit den in der Hand schrift angewendeten Abbreviaturen) verzeichnet. In den ersten fünf Titeln hat Masssen, ivelchem die Bambergensis noch nicht vorlag, zu den einzelnen Kapiteln die Parallelstellen der Appendix concilii Late- ranensis, der Lipsiensis (über deren Inhalt er sich damals nur auf Grund der Angaben Richters in dessen Ausgabe des Corpus iur. can. und der von Richter im Jahre 18BG veröffentlichten Beschreibung ein Urteil bilden konnte), der Casselana und der Compilatio prima notiert. Das Ergebnis der Vergleichung legte ihm aber wohl sehr bald die An nahme nahe, daß es für seinen Zweck genüge, auf die unverkennbare Verwandtschaft der Sammlung mit der Lipsiensis hinzuweisen, weshalb er sich im folgenden darauf beschränkte, bei den einzelnen Titeln summarisch die Anzahl der Kapitel anzugeben, welche die Lipsiensis unter der gleichen Rubrik mitteilt, beziehungsweise daß die letztere anscheinend in der Lipsiensis fehle. (Darüber war auch schon nach den Angaben Richters, De inedita decretalium collectione Lipsiensi, p. 7—12, ein zuverlässiges Urteil möglich.) 15 Cod.: percipiantur 18 Die in Klammern beigefügten arabischen Ziffern geben die Zahl der Kapitel des betreffenden Titels an.