10 Heinrich Singer. leider niclit vollständige Abschrift dieser Sammlung ist offen bar die Arbeit zweier verschiedener Schreiber und wohl nur der Torso eines vollständigen Exemplares, dessen Herstellung unter mehrere Schreiber verteilt worden war. Die Blätter der Man. I (f. 153—168) sind mit kleinerer, gedrängterer, nicht immer leicht leserlicher Schrift in zwei Kolumnen geschrieben, welche anfangs 40, dann 42, später auch 45 Zeilen umfassen; 12 die Arbeit des Rubrikators ist gänzlich unterblieben, Initialen und Rubriken sind nicht ausgezeichnet, aber die Abschrift des Textes ist korrekter und weniger durch Fehler entstellt, als in den späteren Blättern (169-—184), deren Ausführung äußerlich eine viel gefälligere ist. Die Schrift der Man. II ist nämlich auffallend größer, schöner und leichter leserlich; mit dem Pergament wurde liier nicht gespart, die Blätter sind in zwei Kolumnen zu 34 Zeilen geschrieben, die Initialen sind fast alle (in roter Farbe) ausgeftihrt, ebenso die Mehrzahl der Rubriken. Die letzte Rubrik des Kodex ,De iure patronatus et ecclesiis clericis a laicis concessis 1 am Ende des fol. 184 v sollte als Überschrift den XLIY. Titel der Sammlung einleiten, dessen Kapitel in unserem Manuskripte nicht mehr vorliegen. 13 So die Linie gezogen, ebenso der letzte Schenkel des m und n; die Ab kürzungen entsprechen dem jüngeren Brauche (ich fand ~ für est, und für con öfter g) usw. Die Notizen Maassens enthalten zu unserer Frage nur die kurze Bemerkung: ,Cod. Comp. 101, membr. 8°, misc., f. 153—184, saec. XIII., 1 welche er seiner Analyse der Sammlung vorausschickt und der wir ent nehmen können, daß er zum mindesten bezüglich dieses Bestandteiles der Handschrift mit der im Texte ausgesprochenen Ansicht übereinstimmt. Da jedoch Delisle (a. a. O.) die Schrift aller Bestandteile unseres Cod. miscell. dem 12. Jahrhunderte überweist, so hielt ich mich für ver pflichtet, meine Meinung näher zu begründen. 12 Der Schreiber war offenbar genötigt, mit dem Pergament zu sparen, um den angewiesenen Raum nicht zu überschreiten; er hat deshalb nicht nur die Zahl der Zeilen vermehrt, sondern er setzt die Abschrift öfter auf der Zeile fort, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, daß, dem sonst befolgten Brauche entsprechend, eine neue Zeile begonnen werden sollte (dies gilt nicht nur von den Anfangsworten, beziehungsweise den Inskriptionen neuer Kapitel, sondern kommt auch hei den einen neuen Titel einleitenden Rubriken vor). 13 Als erstes Kapitel enthielt dieser Titel die Dekretale Alexander III. ,Relatum est nohis 1 (Jaffe-Löwenfeld, Reg. Pont. Rom. 14346), so wie die selbe auch in den entsprechenden .Titeln der Lipsiensis (tit. LII), der