Neue Beiträge über die Dekretalensammlungen etc. 9 ponere, oblatus est ei unus, qui‘ (cap. 18, v. 24), bei welchen die Abschrift mitten im Satze abbricht; auf fol. 57 v bis 62 v der vollständige Text des Jakobus-Briefes, fol. 62 v bis 68 v der erste Brief des Apostels Petrus (vollständiger Text, welchem bis zum Vers 13 des zweiten Kapitels auch Glossen heigefügt sind), fol. 68 v bis 72 v der zweite Brief des Apostels Petras, ohne Glosse, bis zu den Worten ,Cum igitur hec omnia 1 im Vers 11 des Kapitels 3. Auf fol. 73 r beginnt eine Zusammen stellung von Exzerpten aus Dekretalen (insbesondere aus pseudo- isidorischen Dekretalen), aus Kirchenvätern und Kirchenschrift stellern, welche, wie es scheint, in gänzlich planloser Reihen folge ohne jedes System mitgeteilt sind und deren Rubriken entweder die Quejle oder den Inhalt des Exzerptes angeben. 8 Der Text, dessen Zeilen nicht in Kolumnen verteilt, sondern über die ganze Breite des Blattes geschrieben sind, beginnt mit den Worten ,[T]rado Clementi a Domino ligandi et solvendi, ut de omnibus quecunque decreverit in terris hoc decretum sit in celis 19 . . ., und schließt auf fol. 152 v , ohne daß ein Urteil darüber möglich wäre, ob diese Kompilation hier voll ständig vorliegt, weil ja die Arbeit weder ein System, noch auch nur den Plan einer Einteilung erkennen läßt und ein Inhaltsverzeichnis nicht vorhanden ist. Die Schrift der bisher besprochenen Bestandteile des Manuskriptes dürfte noch dem 12. Jahrhundert angehören, 10 während das letzte Stück (fol. 153 1 '—184 v ), welches die von Maassen als Collectio Compendiensis bezeichnete Dekretalen- sammlung enthält, meines Erachtens schon unverkennbar den Schriftcharakter des 13. Jahrhunderts zeigt. 11 Die vorliegende, 8 Die erste Rubrik lautet: ,Ex decretis sanctorum patrum verba beati Petri apostoli de Clemente diota 1 ; spätere z. B.: ,In decretis Anacloti pape‘, ,Cassiodorus‘, ,Augustinus 1 , oder aber: ,De mensa altaris 1 , ,Iu de- dicatione ecclesie 1 , ,De pauperibus 1 , ,De servis 1 usw. Bisweilen fehlt die Rubrik, aber wohl nur infolge eines Versehens bei der Herstellung der Abschrift. 9 Vgl. hierzu die Epist. prima Clementis ad Jacobum fratrem Domini bei Hinschius, Decretales Pseudo-Isidorianae p. 31, n. II. 10 Das einfache i ist nicht mit Strichen bezeichnet, das geschwänzte § kommt noch sehr häufig vor usw. 11 Statt des Diphthonges erscheint überall nur das schlechte e, die Buch staben i und r sind mit der charakteristischen Biegung nach links unter