6 Heinrich Singer. längere Zeit an meinem Dienstorte zur Verfügung gestellt, und wenn ich nunmehr, die seinerzeit von Maassen vorbereitete Arbeit fortsetzend und abschließend, diese ,Neuen Beiträge über die Dekretalensammlungen vor und nach Bernhard von Pavia 1 der Öffentlichkeit vorlege, so habe selbstverständlich auch nur ich allein für den ganzen Inhalt meiner Darstellung die Verantwortung zu tragen. 3 Um jedoch Maassens Verdienst und die Benützung des in den fünfziger Jahren wohl schon selten ge wordenen Schreibmaterials konnte sich ja aus äußeren Gründen erklären — ich seihst habe ja noch zwanzig Jahre später in Bibliotheken ge legentlich sehen können, wie Reste solcher Papiervorräte, die einst zur Herstellung der sogenannten Grundzettel gedient hatten, - zu Notizen verwendet wurden. Erst als ich für die vorliegende Arbeit und für die Studien zur Compilatio Romana auch diese Fuldaer Exzerpte eingehen der benützte, erkannte ich, daß ich dieselben im Inventar irrtümlich als von Maassen herrührend erklärt hatte; die Art, wie die Analysen und Abschriften hergestellt sind, unterscheidet sich öfter von derjenigen, welche Maassen stetig befolgte, und in der Schrift erscheinen hie und da Buchstabenformen und Abkürzungen, die wohl Maassens älteren Zeitgenossen noch geläufig waren, bei ihm aber nicht mehr Vorkommen. Diese Exzerpte sind zweifellos eine Arbeit Job. Willi. Bickells: Maassen, welcher in seiner Beschreibung der in einer Pariser Hand schrift enthaltenen Kompilation des Bernardus Compostellanus offenbar auf die in den Fuldaer Exzerpten vorliegenden Abschriften von Dekre- talen Innocenz III. verweisen wollte, hat unseren Band Exzerpte da einfach mit dem Schlagworte ,Bickell‘ (bisweilen auch nur abgekürzt ,Biek.‘) und einer arabischen oder römischen Ziffer zitiert, die, wie ich ausnahmslos feststellen konnte, die Zahl der Seite, beziehungsweise des Bogens angibt, wo die Abschrift in unserem Bande zu finden ist. (In seiner .Selbstbiographie bei Justi, Grundlage zu einer hessischen Ge lehrten- . . . Geschichte vom Jahre 1806 bis zum Jahre 1830, S. 27, be richtet Bickell von seinen Reisen nach Fulda, Kassel, Frankfurt, Paris, auf welchen er in den dortigen Bibliotheken ,reiche Materialien* ge sammelt habe; vgl. hierzu auch die Vorrede zum ersten Bande seiner Geschichte des Kirchenrechts, S. V.) 3 An dieser Stelle will ich auch noch besonders darauf aufmerksam machen, daß alle Abschriften für die in der vorliegenden Abhandlung mitgeteilten Texte ungedruckter päpstlicher Dekretalen von mir selbst nach den Manuskripten der betreffenden Kompilationen angefertigt worden sind. (Maassen hatte nach dem Stande der Vorarbeiten noch keinen Anlaß, zu der Frage Stellung zu nehmen, welche Kapitel der Kompilationen als unbekannte, beziehungsweise ungedruckte päpstliche Urkunden vollständig zu kopieren und nützuteilen seien.) Wenn hier etwa Dekretalen irrtümlich als Inedita behandelt worden sind, wenn