Die kaiserliche Exklusive im Konklave Innozenz XIII. 13 Zweidrittelmajorität noch sechs Stimmen gefehlt hätten, 1 läßt er dem genannten Kandidaten bei Fortsetzung der Stimmen publikation durch die Skrutatoren nach dem Exklusionsakt noch weitere vier Stimmen Zufällen, ,welche vereint mit den übrigen neun Stimmen des Skrutiniums die Zahl 16 ausmachten 1 , so daß ihm (Paolucci) nur mehr drei Stimmen zur Zweidrittel majorität gefehlt hätten. War die erste Mitteilung richtig, so kann es die zweite unmöglich sein, zumal weder 9 + 4 + 4 noch 9 + 4 jemals die Summe 16 ausmachen. Es scheint demnach, daß man allerdings versuchte, die Stimmenpublikation nach dem Exklusionsakt noch fortzusetzen, daß es aber bei der herrschenden Aufregung unter den Wählern nicht mehr gelang, sie in Ordnung zu beendigen, wobei dann natürlich Irrtümer in der Stimmenzählung nahe lagen und die Frage 1 Die Divergenzen der Stimmenzählung in den Berichten glaubwürdiger Augenzeugen, ja sogar in ein und demselben Berichte, erhärten nur wieder die alte Erkenntnis von der unendlichen Schwierigkeit völlig einwandfreier historischer Feststellungen. An Tatsächlichem sei hiezu folgendes bemerkt: Nach einem mir vorliegenden Konklavenplan, ge druckt zu Rom unmittelbar nach dem Tode Klemens XI. im Jahre 1721, lebten damals im ganzen 68 Kardinale, und zwar 6 Bischöfe, 50 Priester und 12 Diakone, von welchen 2 noch von Klemens X., 1 von Inno zenz XI., 5 von Alexander VIII., 6 von Innozenz XII., 54 von Kle mens XI. kreiert worden waren. Die Namen derselben sowie ihre Verteilung auf die Zellen des Konklaves sind im Plane angegeben. Von diesen 68 Kardinalen bezogen am 31. März 1721 bloß 27 das Kon klave und erst allmählich vermehrte sich die Zahl der Wähler durch später eintretende, so daß sie in den ersten Maitagen 58 erreichte. Am 1. April betrug also — bei dem Stande von 27 Kardinalen — die ge setzliche Zweidrittelmajorität 18 Stimmen. Die obige Berechnung Bar- berinis scheint mir demnach ein kleines Versehen zu enthalten, da dem Kardinal Paolucci, falls er bereits 13 Stimmen besaß, nicht sechs, son dern bloß fünf Stimmen zur kanonischen Wahl fehlten. Abweichend hievon zählt, wie wir sahen, Kardinal Althann neun Stimmen im Skru- tinium und sieben im Akzeß. Aber beide kommen dahin überein, daß Paolucci schließlich nur mehr drei Stimmen gefehlt hätten, so daß dieses Resultat vielleicht angenommen werden kann. Auch Mayer, 1. c., S. 49, stimmt damit überein, legt aber freilich eine offenbar falsche Berechnung zu Grunde, indem er Paolucci 18 Stimmen zufallen läßt und die Zweidrittelmajorität mit 21 annimmt, obwohl ihm die Gesamt wählerzahl von 27 bekannt ist (siehe S. 38). Ebenso unrichtig sind die Stimmenbezifferungen bei Petruccelli della Gattina, 1. c., IV, 11.