XVIII des bisherigen Vizepräsidenten Geheimen Rates und Ministers a. D. Prof. Dr. Eugen Ritter v. Böhm-Bawerk zum Präsi denten und die Wahl des bisherigen Generalsekretärs, emeri tierten Professors der Physik an der Universität in Wien, Hofrates Dr. Viktor Edlen v. Lang zum Vizepräsidenten der Akademie auf die statutenmäßige Funktionsdauer von drei Jahren, ferner die Wahl des ordentlichen Professors der Mineralogie an der Wiener Universität Dr. Friedrich Becke zum Generalsekretär der Akademie und zugleich Sekretär der mathematisch-natur wissenschaftlichen Klasse sowie die Wiederwahl des Professors für Geschichte des alten Orients an der Wiener Universität und Direktors der Hofbibliothek Hofrates Dr. Josef Ritter v. Karabacek zum Sekretär der philosophisch-historischen Klasse für die statutenmäßige Funktionsdauer von vier Jahren aller gnädigst zu bestätigen geruht. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben weiter zu wirklichen Mitgliedern der Akademie, und zwar in der mathe matisch-naturwissenschaftlichen Klasse den ordentlichen Pro fessor der Geographie an der Wiener Universität Dr. Eduard Brückner, den Chemiker zu Rastenfeld in Steiermark Dr. Karl Auer Freiherrn v. Welsbach und den ordentlichen Professor der Anatomie an der Wiener Universität Dr. Ferdinand Ho eil st etter huldvollst zu ernennen geruht. Ferner haben Seine k. und k. Apostolische Majestät die Wahl des Professors der physikalischen Chemie an der Uni versität und Vorstandes des Nobel-Institutes in Stockholm Dr. Svante August Arrhenius, des Präsidenten der Royal Society in London Sir Archibald Geikie, des Professors der Mathe matik an der Universität in Göttingen Dr. David Hilberg, des Vizedirektors des Institut Pasteur in Paris Prof. Dr. Elias Metschnikoff sowie des Professors der Anthropologie an der Universität Oxford Edward Burnett Tylor zu Ehren mitgliedern der mathematisch - naturwissenschaftlichen, respek tive philosophisch-historischen Klasse im Auslande huldreichst zu genehmigen geruht. Schließlich haben Seine k. und k. Apostolische Majestät den von der Akademie vorgenommenen Wahlen von korrespon dierenden Mitgliedern im In- und Auslande die Allerhöchste Bestätigung huldvollst zu erteilen geruht, und zwar