XVII 4. behördliches Zeugnis Uber die Mittellosigkeit. Mit dem Gesuche um eine Pension ist beizubringen: 1. Tauf- oder Geburtsschein, 2. glaubwürdige Bescheinigung über die Krankheit oder den Unglücksfall, wodurch der Bewerber in Mittellosigkeit geraten ist, 3. Ausweis über die Verdienste des Bewerbers um Wissenschaft und Kunst. Die vorschriftsmäßig belegten Gesuche samt eventuellen Kunstproben sind bis 1. März 1911 im Präsidialbureau des Wiener Gemeinderates, I., Lichtenfelsgasse 2, I. Stock, zu über reichen, woselbst auch die Stiftungsstatuten behoben werden können. Nicht entsprechend instruierte Gesuche werden nicht in Betracht gezogen/ Prof. Dr. Hermann Junker übersendet einen zweiten Bericht über die Grabungen der ägyptischen Forschungsexpe dition, ddo. 29. Dezember 1910 bis 5. Januar 1911. Das statutenmäßig eingesetzte Preisgericht für die Grill parzer-Stiftung, bestehend aus den Herren Hofrat Dr. Jakob Minor (als Vertreter der Akademie), Julius Bauer (als Ver treter der ,Concordia‘), Burgtheaterdirektor Alfred Freiherrn von Berger, Hofrat Dr. Max Burckhard in Wien (Vertreter für Süddeutschland) und Geheimrat Prof. Dr. Erich Schmidt in Berlin (für Norddeutschland), hat den am 15. Januar d. J. zum zehnten Male zur Verteilung kommenden, von weiland Franz Grillparzer ,für das relativ beste deutsche drama tische Werk, welches in Laufe des letzten Trienniums auf einer namhaften deutschen Bühne zur Aufführung gelangt ist und nicht schon von einer andern Seite durch einen Preis aus gezeichnet worden ist', einstimmig dem Schriftsteller Karl Schönherr in Wien für sein Drama: ,Glaube und Heimat' verliehen, und zwar in der Höhe der seit der letzten Verlei hung aufgelaufenen Zinsen, das ist im Betrage von K 4500.—. Das Preisgericht erblickt in Schönherrs ,Glaube und Heimat' das beste dramatische Werk, welches in den letzten Sitzungsbor. d. phil.-hist. Kl. 167. Bd. b