Das Originalregister Gregors VII. — III, 2. 169 licum beginnt und 2 b mit vigilans ac schließt. Dagegen stimmen die für das vorletzte Blatt gemachten Angaben weder für das entsprechende noch für irgendein anderes Blatt der ganzen Handschrift. Denifles Schluß, diese sei am Ende verstümmelt trotz der leeren letzten Blätter, ist richtig, wenn er recht ver standen wird. Denn es muß ursprünglich mit dem Registrum super negotio imperii eine andere Handschrift zusammen einen Band ausgemacht haben. Der Beweis dafür ist zwin gend. Denn das Register selbst ist durchaus in sich abge schlossen und, vom Standpunkte der Handschriftenkunde aus zu urteilen, entschieden vollständig auf uns gekommen. Der letzte Quatern zeigt nämlich genau den gleichen Charakter wie alle übrigen: er ist sicher ebenso ursprünglich wie der Rest der Handschrift. Das letzte Stück aber steht auf dem innersten Folium dieser letzten Lage, und zwar auf dessen Vorderseite, fol. 44 a , und auch diese Seite ist nicht ausge schrieben. Es müßte also zum mindesten ein triftiger Grund angeführt werden, wollte man trotzdem annehmen, es seien ein zelne Bestandteile am Ende des Registers ausgefallen. 1 Eine andere Tatsache dagegen dürfte die Erklärung für die Differenz zwischen den Angaben des Inventars von 1339 und dem heutigen Bestände liefern. Es herrschte in der päpst lichen Kanzlei das Bestreben, statt kleiner Bände umfang reichere Volumina herzustellen: die Inventare zeigen uns diese Tendenz aufs deutlichste. Man vereinigte insbesondere je zwei und mehr Jahrgänge der Register zu einem Bande. Da ist es schwer anzuuebmen-, daß diese sechs mageren Quaterne sollten allein gebheben sein. Schon die Analogie führt zu der Ver mutung, daß andere Hefte mit ihnen vereinigt wurden. Volle Gewißheit bietet uns aber auch hier nur die Handschrift selbst. Auf der Rückseite des letzten freien Blattes, fol. 48 b , findet sich nämlich die Reklamante ante omnia, die wie alle Kustoden der sechs Lagen von einer der Anlage des Registers entschieden sleichzeiticren Hand herrührt. Das Stück aber oder das Werk, auf dessen Initium sich doch wohl jene Reklamante beruft, ist verloren: die mit großer Sorgfalt und zuverlässiger 1 Anch K Harape versteht die Worte Denifles von einer Verstümmelung des Textes am Schlüsse der Handschrift* a. a. O. (MIöGr XXIII) 546.