108 1. Abhandlung: v. Srbik. Gedanke ferner der allgemeinen und gleichen Kont.ributions- j Verpflichtung und der gerechten Erhebung vertraut und seinen Anschauungen entsprechend ist. Wie Klock, mangelt auch ihm — anders Hobbes, Besold und Seckendorff — die Einsicht für das Wesen der indirekten Steuern, von deuen er eine Verteue rung der Nahrungsmittel fürchtet, 1 wie Klock sieht auch er in einer direkten Besteuerung des Einkommens den richtigen Weg; die nächste Folgerung ist auch bei ihm, daß der Staat die Güter- und Einkommensverteilung genau kennen muß, um ein billiges Schätzungsprinzip durchzuführen; in der Methode wäre die Anlehnung noch weiter zu erweisen. All dies ist also wenig originell und reicht überdies an Schärfe der Gedanken und Folgerichtigkeit keineswegs an Klock heran, den Schröder übrigens so wenig nennt als Klock den Faust von Aschaffen burg. Trotzdem hat nicht der Name Klocks, 2 sondern der Schröders ununterbrochene Geltung bewahrt. Ein eigentüm liches Mißverhältnis, dessen Klärung später versucht werden soll. Nicht die prinzipielle Frage der Steuerborechtigung bildet also des Autors weiteren Vorwurf, sein Interesse ist von der administrativen Seite der Finanzwissenschaft und von der Volkswirtschaftspolitik gefesselt; wie wird der Wohl stand des Volkes, mithin des Fürsten als Repräsentanten des Staates, gehoben und wie kann ein Fürst wissen, ,wie viel ein jedweder in seinem Lande gewinne oder gewinnen möge, da mit er erfahre, wie das Geld ausgeteilt sei 1 , Eudämonismus und Volkswirtschaft einerseits, Finanztechnik andererseits, das sind die Probleme, denen er seine Ausführungen widmet. Seine Rücksicht auf fremdes geistiges Eigentum, das sei gleich vor ausgeschickt, war nicht groß und von der Notwendigkeit, die literarischen Erzeugnisse anderer, wenn man sie benützt, zu 1 Schröder steht also den Bestrebungen nach Einführung einer Akzise be hufs einheitlicher und allgemeiner Regelung der Verbrauchsabgaben, einer Tendenz, die gerade zu seiner Zeit fast allenthalben so auch in Österreich rege war, ferne. 2 So zählt Georg Heinrich Zincke in den Leipziger Sammlungen von wirt schaftlichen, Polizei-, Cammer- und Finantz-Sachen, 8. Bd. (1752), S. 817ff., Klocks Werke unter die ,alten, jedoch auch ganz guten Bücher, die fast unbekannt, oder doch nicht geachtet werden 1 ; über Zinckes Stellung gegenüber Schröder s. unten. ■'