10 Dr. Freiherr Hamme r-Purgstall. war ursprünglich nur eine Finanz- und innere Verwaltungsstelle zur Einhebung und Verwaltung der Einkünfte;, erst später entstand der Diwan der Sendschreiben, die eigentliche Staatskanzlei und andere Diwane yon denen sogleich die Rede sein wird. Der osmanische Diwan vereinte die Geschäfte der obersten Verwaltung und Rechts pflege, desshalb sassen in demselben nicht nur die Wesire, sondern auch die Kadiaskere und Defterdare; dass aber der arabische Diwan mit der Gerechtigkeitspflege nicht das Geringste zu thun hatte, welche blos dem Kadi zustand, beweiset am besten die Geschichte Nureddin’s des auch aus der europäischen Geschichte der Kreuzziige bekannten grossen Fürsten der Atabegen, welcher zuerst in seiner Residenz Damaskus einen Obersten Gerichtshof Därol-Adl, d. i. Haus der Gerechtigkeit, errichtete. Der Vorsitzer des Diwans hiess fsähib, d. i. der Inhaber desselben, ein Ehrentitel der noch heute in Indien englischen Statthaltern und Generalen ertheilt wird; ein anderer Beamter des Diwans, über dessen eigentliche Geschäftssphäre aber selbst die gelehrtesten Orientalisten im Dunklen sind (weil sich das Wort in den Wörterbüchern nicht befindet) war der Schadd-ed- Diwan, was wohl nicht besser als mit Ordner des Diwans zu übersetzen; der Schadd dessen WurzelbegriffStrenge und Heftig keit ist, muss aber auch eine Art Profoss gewesen sein, weil Seh,ebi in seiner Geschichte meldet, dass demselben ein Schuldiger zur Ver wahrung anvertraut worden. Bis zur Zeit der Beni Ahbas scheint nur Ein Diwan für die Finanz- und Verwaltungs-Geschäfte bestanden zu haben, aber die Mehrheit der Diwane war schon zu Ende des vierten Jahrhunderts der Hidschret, d. i. im Jahre Tausend unserer Zeitrech nung bis auf sieben angewachsen. Die vollständigste Auskunft hierüber gibt die auf der Leydner Bibliothek befindliche vortreffliche Encyklopädie betitelt: Der Schlüssel der Wissenschaften des chuaresmischen Secre- tärs Ebü Abdallah Mohammed B. Ahmed; er lebte unter dem vier und zwanzigsten Chalifen, der Beni Abbas ThaiL lillah, der i. J. 381 (991) starb. Damals bestanden an dem Hofe zu Bagdad sieben Diwane oder Verwaltungs-Behörden und dass dies der Fall auch in Andalus war, erhellet aus dem ebenfalls auf der Leydner Bibliothek und in der Sammlung des Hrn. v. Gayangos befindlichen Rihanol- Edeb (ßasilikon der Bildung); nicht anders wird es an dem Hofe der Chuaresmschahe und der Fathimiun gewesen sein, welche in