II. Abhandlung: Scliorr. Altbabylonische Rechtsurkunden. l II. Altbabylonische Rechtsurkunden aus der Zeit der I. babylonischen Dynastie. (Umschrift, Übersetzung und Kommentar) von Dr. Moses Sehorr. Yorgelegt in der Sitzung am 13. Juni 1906. Vorwort. Die vorliegende Abhandlung bietet eine Bearbeitung der altbabylonisehen Rechtsurkunden, welche in den Bänden II, IV, VI, VIII der vom British Museum herausgegebenen Cunei- form Texts publiziert sind. Seit der Auffindung und Veröffentlichung des berühmten Gesetzbuches des Königs Hammurabi ist das Studium des alt babylonischen Rechtslebens, welches seinerzeit durch Meißners ,Beiträge zum altbabylonischen Privatrecht“ angebahnt wurde, wieder in Fluß geraten. Peiser, Meißner selbst, Daiches, Friedrich haben in einer Reihe von weiter unten zu nennenden Abhandlungen mehrere Urkunden veröffentlicht und erklärt, wie auch die Beziehungen zu den Normen des Gesetzbuches teilweise untersucht. Dasselbe Ziel verfolgt auch der Verfasser in dieser Ab handlung. Es werden 85 Urkunden, die größtenteils noch nicht bearbeitet wurden, transkribiert, übersetzt, wie auch sachlich und formell kommentiert, 1 “ und zwar in chronologischer Reihen folge. Inhaltlich umfassen die bearbeiteten Urkunden mannig- “ Es braucht wohl nicht erst betont zu werden, daß auch die schon be arbeiteten Urkunden, wie auch solche in den Cuneiform Texts, die hier nicht publiziert sind, stets berücksichtigt und herangezogen wurden. Sitiungsber. a. phil.-hist. Kl. 155. Ba., 2. Abh. 1