III. Abhandlung: D. FI. Müller. Bemitica II. l in. Semitica. Sprach- und rechtsvergleichende Studien. Von D. H. Müller, wirkl. Mitgliede der kais. Akademie der Wissenschaften. II. Heft. (Vorgelegt in der Sitzung am 25. April 1906.) Vorwort. Das vorliegende zweite Heft der ,Semitica' enthält fast ausschließlich rechtsvergleichende Studien, die sich mit dem Komplex von Fragen beschäftigen, welche von dem neu entdeckten Hammurabigesetz angeregt worden sind. Die Reihen folge der Untersuchungen ist aber hier eine umgekehrte. Be gonnen wird mit dem armenischen Rechtsbuch, welches in der vortrefflichen Ausgabe J. Karsts vorliegt und dessen Herausgeber auch ein reiches Material zur Erklärung desselben zusammengetragen hat. Ganz besonders wird die Rezeption des mosaischen Rechtes ins Auge gefaßt, wodurch das arme nische Recht sich als einen der letzten Ausläufer jenes Arche typus erweist, aus welchem bestimmte Teile des Hammurabi- kodex, der mosaischen Gesetzgebung und der XII Tafeln fließen. Das armenische Recht hat das mosaische Gesetz früh rezipiert und hängt ziemlich eng mit demselben zusammen. Die Ursachen, welche die Rezeption bewirkt und zu einer dauernden gestaltet haben, werden in der Schrift selbst ange geben werden. Es scheint mir aber, daß der Boden dafür be sonders geeignet war, weil das von den Armeniern bewohnte Gebiet in alter Zeit unter babylonisch-assyrischem Einflüsse gestanden hat, wofür die Van-Inschriften — wenn sie auch von einer nicht-armenischen Volksschichte herrühren — sicheres Sitzungslier. d. phil.-hist. Kl. CL1V. Bd. 3. AWi. 1