Eine außerordentliche Reichshilfe und ihre Ergebnisse in reichstagsloser Zeit. 127 gegen den Grafen Ernst zu Honstain-Clettenberg, 1 gegen die Grafen von Schwarzburg, die Grafen Wolf und Georg von Schön burg, die Herren von Plauen 3 der Fiskalprokurator (Reichs und Kammerprokuratorfiskal) cfte fiskalischen Inquisitionspro zesse mit aller Strenge einleiten, um sowohl dem öffentlich- rechtlichen Anspruch des Kronanwaltes auf Gehorsam als die Rechtmäßigkeit des Geldanspruches zu erzwingen. So wurde der Fiskal am 30. Juni 1592 beauftragt, wider die Balleien Koblenz, Nassau-Dillenberg und Saarbrück, gegen Sachsen- Koburg, gegen die Herren v. Löwenstein, Christoph und Karl, Erbtruchsessen zu Waldburg, Hans Georg, Otto und Konrad, Grafen zu Solms, gegen die Städte Rottweil, Wetzlar, Reut lingen, Hohenfels, Kriechingen, Wiedt und Hanau, Mander scheidt, Blankenheim, Reckhumb und Weil die Reichsacht zu verhängen. 3 Berechnet man mit Johann Müller, daß Geizkofler aus den sechs Kreisen Süd- und Westdeutschlands die Summe von 444.171 fl. 17 kr. aufbrachte, daß der burgundische Kreis nach Cotrejus 103.833 fl. 33 kr., der ober- und niedersächsische je 114.285 fl. 40 kr. aufbrachten und der Großlierzog von Florenz 69.887 fl. 22 kr., der Herzog Alfons von Ferrara 27.725 fl. 39 kr., die Stadt Lucca 12.000 fl. leisteten, so ergibt dies eine Summe von 886.189 fl. 2 kr., welche, mit den Gaben des Papstes auf 1 Million Gulden abgerundet, bei weitem nicht die Höhe der Leistungen seitens der opferwilligen Länder des zehnten Kreises und in diesem besonders der Sudetenländer erreicht. 4 1 ,Wir beuelchen dier,“ heißt es in der Weisung der Hofkammer an den Fiskal zu Speier vom 27. Juli 1592, ,daß du ihn, Granen, nicht allein wegen der gravschaft Honstain auf denunciation und execution, sondern auch wegn der Abtei Walkenriedt seiner Innhabung gleichfalls auf den alten Anschlag schleunigst prozedierst und verfarst.“ 2 ,wegen ihrer Herrschaft Geraw und dem bisher daran strittig gewesenen dritten Teil ausständiger Reichshilfen, also gegen Reißen (Reußen) so wohl des Geraischen als auch Greizischen und Cranichfeldtischen aus ständigen, ohne weiteres verziehen, ernstlich prozedierst und verfarst.“ Uber die zahlreichen säumigen Geistlichen wurde sie nicht ausgesprochen. Vgl. die kurpfälzischen Beschwerden bereits am 25. Februar 1589 bei Besold, Briefe des Pfalzgrafen Johann Kasimir III, S. 182, Nr. 192. 4 S. Prager Studien, Hefte VI u. X.