48 III. Abhandlung: Guglia. Es kam nun endlich das so bald nach dem Schlüsse des Lateranums von guten Katholiken ersehnte, dann von Luther und seinen Anhängern ebenso wie von den Reformfreunden innerhalb der alten Kirche geforderte Konzil zustande. Viel mehr als auf jenem, wo zuerst der Kampf gegen das zweite Pisanum, später die Abschaffung der französischen pragmatischen Sanktion und die Türkenfrage die Hauptgegenstände waren, stand hier das Problem der Reform im Vordergründe. Es er hebt sich nun die Frage, ob man da in den Materien, die im Lateranum abgehandelt worden waren, an dieses anknüpfte. Nun, wenigstens ignoriert hat man es nicht. 1 Eine direkte Berufung auf dasselbe findet sich allerdings in allen den De kreten des Tridentinums nur ein einzigesmal, in dem der 4. Session ,de Editione et usu sacrorum librorunF: ,. . nullique liceat imprimere vel imprimi facere quosvis libros de rebus sacris sine nomine auctoris neque illos in futurum vendere aut etiam apud se retinere nisi primum examinati probatique fuerint ab ordinario sub poena anathematis et pecuniae in canone con- cilii nominis Lateranensis appositah 2 Aber man wird auch sonst an einigen Stellen, wo das Lateranum nicht zitiert wird, von einer direkten Einwirkung desselben sprechen dürfen. So bei der ,Norma procedendi ad creationem episcoporum . . . / Die Feststellung des Anteiles der Provinzialsynode und des Metro politen an einer Neubesetzung findet sich allerdings in dem betreffenden Abschnitt der Bulle ,Supernae dispositionis‘ nicht, dagegen sind die Vorschriften für den Kardinal-Relator hier wie dort so ziemlich dieselben. 3 Die allgemeine Bestimmung 1 Welche Rolle es bei den Beratungen gespielt hat, wäre wiederum ein besonderes Problem: daß es dabei jedenfalls öfters genannt wurde als in den Dekreten, ergibt schon eine flüchtige Durchsicht der Acta genuina ed. Theiner (I, 358. 359. 412). In der Debatte über die Residenzpflicht sprachen sich einige gegen eine Erwähnung des Laterankonzils in dem betreffenden Dekret aus. 2 Ich zitiere nach der Ausgabe ,Canones et Decreta Concil. Trid. . . . juxta 1 Edit. Roman. 1763, Vindobon. 1867. Obige Stelle ist p. 17. 8 Sessio 24, Decret. de ref. cap. 1: ,Omnes vero inquisitiones, informationes, testimonia ac probationes quaecumque de promovendi qualitatibus et ecclesiae statu a quibuscumque etiam in Romana Curia habitae per cardinalem qui relationem facturus erit in Consistorio et alios tres car- dinales diligenter exaininentur ac relatio ipsa cardinalis relatoris et