8 III. Abhandlung: Engolbrecht. nicht unwesentliche Ergänzung unserer Kenntnis der boethiani- sclien Stilistik und Syntax sowie eine nicht unbeträchtliche Reihe von damit im Zusammenhang stehenden Textesconsta- tierungen zu bieten. I. Bemerkungen über Glossen und Scholien in Handschriften der Consolatio. Proben von Glossen, Scholien und geschlossenen Commen- taren zur Consolatio hat Schepss in dem schon oben erwähnten Programme S. 32 ff. gegeben: sie zeigen, dass im grossen und ganzen weder der Originaltext des Boethius durch sie gewinnt, noch die Erklärung desselben wesentlich gefördert wird. Nichts destoweniger glaube ich zeigen zu können, dass mindestens an einer Stelle eine Scholiastenbemerkung uns eine ursprüng liche Lesart erschliessen lässt, die nach der Textesüberlieferung allein kaum mehr mit Aussicht auf allgemeine Zustimmung restituiert werden könnte. Es heisst nämlich bei Pp. 1 15, 129 P instillabas enim auribus cogitationibusque cotidie meis pytha- goricum illud €11 OY 0€ON. Während die griechischen Citate in den Boethiushandschriften sonst ausserordentlich corrupt überliefert sind, worüber wir uns im Hinblick auf die des Griechischen unkundigen Abschreiber nicht wundern, liegt hier das einstimmige Zeugnis sämmtlicher Handschriften — ich verstehe hier wie sonst unter sämmtlichen Handschriften bloss alle oben aufgezählten — für ©€ON vor. Den auffälligen Gebrauch des Accusativs bei ItteaOat glaubte aber Pp. 2 nicht mehr rechtfertigen zu können, weshalb er conform dem Citat bei Stob. Flor. III 80 (Fragm. phil. gr. I 216 M.) 0€h)l edieren wollte. Nun steht aber in einer grösseren Zahl von Hand schriften (darunter WMIF) über ©€ON das Scholion deo non diis (manchmal in der verderbten Form de non diis); 2 diese 1 Der Einfachheit halber citiere ich stets nach den Seiten- und Zeilenzahlen des Peiper’sclien Textes und bemerke, dass die Zeilenzahl sich regel mässig auf das Anfangswort des Citates bezieht, sich also Öfters nicht mit der Zeile des in Discussion stehenden Wortes deckt. Das der Ab handlung beigegebene Register behebt natürlich diese Differenz. 2 Mit rührender Gewissenhaftigkeit ist dieser Fehler zu wunderlichem Zwecke übernommen worden. So liest man schon in dem Manuscript