II. Abh.: Tb an er. Lebre vom Error qualitatis redundans in personam etc. l n. Die literar-geschichtliche Entwicklung der Lehre vom Error qualitatis redundans in personam und vom Error conditionis. Von Dr. Friedrich Thaner. ln dem Vorträge über die Persönlichkeit in der Ehe schliessung 1 suchte ich darzuthun, wie die Ehehindernisse des error qualitatis redundans in personam, sowie des error con ditionis ihre gemeinsame Wurzel in den socialen Verhältnissen des Mittelalters haben, und wie die Kirche sich dazu stellte. Den Gegenstand dieser Abhandlung soll die Entwicklung der Lehre über die beiden Arten des Irrthums in der Literatur bilden, wie sie sich unter der Hand der Magister ausgebildet und welche Wandlungen sie auf dem langen Wege der Tra dition erlitten hat. Als Causa XXIX stellt Gratian folgenden Rechtsfall auf: Einer Adeligen wurde berichtet, dass sie von dem Sohne eines Adeligen zur Frau begehrt werde, sie gab ihre Zustimmung. Aber unter dessen Namen trat ein anderer von unadeliger und unfreier Abkunft an sie heran und erhielt sie zur Frau. Der erste, der zuvor ihren Beifall gefunden hatte, kommt endlich und verlangt seine Frau. Jene klagt, dass sie hintergangen worden sei, und strebt nach der Ehe mit dem ersteren. Gratian knüpft an diesen Fall zwei Fragen. Die erste, ob zwischen der Adeligen und dem Zweiten eine Ehe sei, ist durch den Fall selbst gegeben; aber er fügt dazu noch die zweite, ob es im allgemeinen der Frau, die den Mann für 1 Zwei Festreden von Fr. Thaner, Graz 1900, S. 33ff. Sitzungsber. d. pbil.-hist. CI. CXLII. Bd. 2. Abh. 1