32 X. Abhandlung: G u g 1 i a. IX. und X. und zwischen der X. und XI. Session stattgefunden hätten, hören wir bei Raynaldus-Paris (ad 1516, § 1): praelati super hoc congregati videntes . . . statuerunt denuo ad Ponti- ficem alios praelatos deputare. Es war das auch eine der congregationes particulares oder privatae, wie wir sie oben bereits kennen gelernt haben. In welcher Form da verhandelt wurde, lässt sich nicht entnehmen. 1 Hergenröther bemerkt, dass die Regularen die Generale der Augustiner und Domini kaner gewählt hätten, um ihre Sache vor der Congregation zu führen. 2 Darnach hätten also auch eigene Versammlungen der Regularen stattgefunden, die in einer gewissen Beziehung zum Concil gestanden wären. f) CardinalscongTegationen und Consistorlen. In der officiellen Darstellung findet sich nur ein einziges- mal ein Hinweis auf die Bedeutung dieser Versammlungen für das Concil, und zwar sehr spät: wo die wiederholte Verschiebung der XI. Session erklärt wird (Harduin, S. 1767): ex certis causis urgentissimis et praesertim quia ea in decima sessione determinari debent non fecerunt adhuc absoluta per reverend mos cardinales et congregationes praelatorum in quibus ea discutiun- tur. Zweimal wird im Diarium des Paris der Congregationen gedacht: die eine wird erwähnt als Vorbereitung für die III. Session: Die lunae 25 octobris dixi Pontifici quod approxi- mante die sessionis quae erit tertia mensis futuri sicut in ultima sessione fuerat decretum quod bonum esset, quod Sua S tas mandaret teneri aliquam congregationem cardinalium ad materias conciliares deputatores si quae essent, prout erant, proponendae et concludendae possint prius intelligi et definiri. Inde papa 1 Hergenröther stellt diese Streitigkeiten und Verhandlungen zum Theil nach den gedruckten Quellen, zum Theil nach jenen Actenstücken, die er im Anhang seines VIII. Bandes neu mittheilt und deren wir oben ge dachten, ausführlich dar(S. 621 f., 692 f.) 5 auf die Form der Verhandlung geht er nicht ein. 2 Nach den Briefen des Egidio. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass die anderen zum Erscheinen berechtigten Ordensgeistlichen auch in der Con gregation erschienen; in den für diese Angelegenheit entscheidenden Congregationen vom 15. und 16. December 1516 sind 5 Ordensgenerale anwesend.