6 X. Abhandlung: Guglia. An den Sammlungen von Binius und Labbe hat der ge lehrte Salmon in seinem ,Traite de l’Etude des concils et de leurs collections' (Paris 1724) eine scharfe Kritik geübt. 1 Aber seine Ausstellungen beziehen sich fast ausschliesslich auf die Theile, die die älteren Concilien enthalten. Bezüglich des V. Lateranconcils wirft er nur dem Labbe vor, dass er dieses ein ökumenisches genannt habe, da dieses doch nur von lauter Italienern besucht war und die französische Kirche ihm niemals den ökumenischen Charakter hat zuerkennen wollen. 2 Auf den Text, den die beiden Sammlungen geben, geht er nicht ein. Indess er hätte hier von diesen Männern gerechterweise nicht fordern können, was er in Bezug auf die alten Concilien tliut: dass sie auf die Acten selbst hätten zurückgehen sollen. Denn diese wären ihnen in ihrem ganzen Umfang wohl nicht zugänglich gewesen. 3 Sie konnten kaum etwas Anderes thun als dem de Monte folgen und dabei auffallende Fehler verbessern. Dies haben sie — Binius und Labbe sowohl, wie Har- duin — gethan; ihre Abdrücke der Ausgabe des de Monte sind doch, wie wir gesehen haben, emendierte Abdrücke. Für ihre Zeit haben sie geleistet, was möglich war. Aber allerdings: ganz abgesehen von den Lücken der offi- ciellen Darstellung, die der Herausgeber eingesteht, ist sie weit entfernt, vollständig zu sein. Denn sie gibt hauptsächlich nur die Protokolle der officiellen Sessionen; was sie von den Congrega- tionen oder gar von den Deputationen berichtet, ist äusserst dürftig: das hat nicht mehr das Aussehen von Protokollen, sondern nur von dürftigen Auszügen aus diesen. Von dem aber, was sich sonst zwischen den Sessionen zugetragen hat und wie es zu den Vorlagen, die in den Congregationen discutiert wurden, kam, erfahren wir nichts: es ist eben nur darin enthalten, was die päpstliche Politik über das Concil zu veröffentlichen für gut fand. Aber auch der Zweifel darf sich erheben, ob denn die Protokolle jener officiellen Sessionen unverkürzt und un- 1 A. a. O., S. 496. 2 Ibid., S. 413. 3 Wenn auch jene Eraendation des Binius — Tranen, für Crainen. — den Schluss erlaubte, dass er die Acten selbst benutzen durfte, so waren es doch eben nur genau dieselben, welche die Grundlage der officiellen Ausgabe bildeten.