2 I. Abhandlung: v. Zeissberg. handle, welche König Jakoh in den Jahren 1314—1327, das ist vom Zeitpunkte jener Vermählung bis hart vor seinem am 2. November 1327 erfolgten Tode, an seinen Schwiegersohn Friedrich den Schönen und dessen Gemahlin, seine Tochter, gerichtet hat oder die doch zu Beiden in Beziehungen stehen. Auch liess sich bereits aus der Inhaltsangabe erkennen, dass diese Briefe an Interesse kaum hinter jenen der ersten Samm lung zurückständen, da dieselben nicht nur willkommenen neuen Aufschluss über eine Reihe von Fragen der österreichischen Geschichte jener Zeit gewährten, sondern insbesondere auch über das römische Königthum Friedrichs und die bisher in tiefes Dunkel gehüllten ersten Bemühungen, demselben die An erkennung des Papstes zu verschaffen, überraschendes Licht verbreiten. Der Wunsch, in den Besitz einer getreuen Abschrift dieser werthvollen Briefsammlung zu gelangen, veranlasste mich, mich an den gegenwärtigen Chef des Archivs der Krone von Spanien, Don Francisco de Bofarull y Sans zu wenden, der meiner Bitte mit einer Bereitwilligkeit entsprach, die nicht nur mich, sondern die Geschichtsforschung überhaupt und die österreichische ins besondere zu neuem Danke verpflichtet. Die Copie, welche derselbe für mich besorgen liess, zum Theile sogar selbst be sorgte, wurde mit der grössten Sorgfalt und Sachkenntniss aus- gefükrt, wies aber, wie bei dem traurigen Zustande der Ueber- lieferung, von welchem unten zu sprechen sein wird, nicht anders zu erwarten stand, eine grosse Anzahl von Lücken und einzelne Stellen auf, deren Lesung mindestens zweifelhaft blieb. Da in unseren Briefen, die ja von Kanzleibeamten entworfen wurden, dieselben Formeln häufig wiederkehren und nach einem im Mittelalter allgemein geübten Gebrauche der Inhalt des zu erwidernden Briefes zu Anfang des Antwortschreibens kurz recapitulirt wird, liessen sich allerdings auf dem Wege der Vergleichung des einen mit dem andern einzelne Stellen ergänzen, ja oft längere Sätze restituiren, aber die Beantwor tung der Frage, ob die Reconstruction eine vollkommen zu treffende sei, setzte die nochmalige Collationirung der Hand schrift voraus. Aber auch sonst erschien eine derartige noch malige Vergleichung im hohen Grade wünschenswert!). Denn abgesehen von der unerlässlichen Beschreibung der Hand-