96 IV. Abhandlung: v. Zeissberg. Hatten diese Anordnungen, welche übrigens gleichfalls be weisen, dass der Kaiser keineswegs die Preisgebung der Nieder lande beschlossen hatte, bei dem Umstande, dass man die letz teren doch bald darnach zu räumen genöthigt war, nur eine ephemere Bedeutung, so sind hier noch weitere Verfügungen von grösserer Tragweite zu besprechen, welche bereits die Even tualität der Räumung Belgiens zur Voraussetzung nahmen. Mit der Ausführung dieser Weisungen, die als strenges Geheimniss behandelt werden sollten, wurde Mercy betraut. Sie beruhten auf einem Vortrage, den Trauttmansdorff am 13. Juni dem Kaiser zu Brüssel erstattete. ,Die letzten Ereignisse/ heisst es in demselben, ,dürften den Grad der Wahrscheinlichkeit er höhen, dass man früher oder später die Niederlande verlassen muss. Ew. Maj. werden sich erinnern, dass ich dies voraus gesehen und Sie längst beschworen habe, einer derartigen Mass nahme vorzubeugen, die unter mehr als einem Gesichtspunkte beldagenswertk ist. Doch handelt es sich heute nicht um die Vergangenheit; ohne bei dem zu verweilen, was hätte geschehen müssen, muss man vielmehr auf das bedacht sein, was noch geschehen kann, und es wirklich thun. Sieht man nicht bei Zeiten vor, so kann man sicher sein, dass wir mit den Nieder landen auch noch unsere Armee verlieren/ ,Sind wir/ fahrt Trauttmansdorff fort, ,gezwungen, die Niederlande überstürzt (brusquement) zu räumen, so wird uns das englische Anlehen nichts eintragen; wir werden das doppelte Don gratuit nicht bekommen und auch sonst aus den Niederlanden nichts be ziehen; die deutschen Finanzen werden uns ebenfalls nichts leisten, und es droht uns also die Gefahr, nicht einmal für die Löhnung der Soldaten aufkommen zu können. Der Soldat, der nicht bezahlt wird, plündert, löst sich auf, und dies würde den Verlust unserer ganzen Armee zur Folge haben, besonders wenn die Franzosen so klug sein sollten, die Bewohner, die denselben ohnedies schon nur zu sehr geneigt sind, gut zu behandeln. 4 Wolle man also, folgert daraus Trauttmansdorff, nur die Nieder lande verlieren, so müsse man bei der Räumung derselben sich einen Fond zu verschaffen suchen, der jenen Ausfall zu decken geeignet sei. Es gebe, um dies zu erreichen, verschie dene Mittel; dasjenige, welches die zwingende Nothwendigkeit allein zu rechtfertigen vermöchte — ein innerhalb drei- oder