20 XI. Abhandlung: Günther. Sodann sondern sich aus den oben genannten Briefen als mit Sicherheit durch Gratus befördert sofort n. 46 und 47 aus: in beiden wird am Schlüsse des Gratus in lobender Weise Erwähnung gethan, ganz in der Art, wie in solchen Briefen öfter ihre Ueberbringer gerühmt werden; dagegen wird in beiden der geschickten oder noch zu schickenden Gesandtschaft mit keinem Worte gedacht. Dies letztere Kriterium führt uns weiter. Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Papst an oder bald nach demselben Tage, an dem er die Legaten nach dem Orient schickte, einen directen Boten nach Constantinopel ge richtet haben sollte, ohne durch ihn von der Absendung der so sehnlichst gewünschten Gesandtschaft vorläufige Mittheilung zu machen, schliesse vielmehr aus der Nichterwähnung der Gesandtschaft in n. 46 und 47, dass der Papst, als er Gratus mit diesen beiden Briefen absandte, überhaupt noch nicht ent schlossen war, besondere Commissäre nach Constantinopel zu schicken. So erklärt es sich auch, dass er dem Briefe n. 47 an Johannes von Constantinopel auch den Libellus fidei beifügt mit dem Verlangen, ihn unterzeichnet zurückzusenden, 1 und dass er sich in dem Schreiben an den Kaiser n. 46 einzig und allein auf diesen an Johannes und die Bischöfe mitsammt dem Libellus gerichteten Brief bezieht. 2 Erst nachdem Gratus fort war, scheint er sich demnach trotz der schlechten Erfahrungen, die er mit seinen Gesandtschaften unter Anastasius gemacht hatte, zu einem dritten Versuch der Art entschlossen zu haben. 3 Die Gesandtschaft ihrerseits erhielt ausser ihrer Instruction (n. 49) und einem Schreiben nach Thessalonike (n. 55) folgende Briefe nach Constantinopel mit: 1. n. 50 an Justin, das officielle Beglaubigunsschreiben mit namentlicher Anführung der Ab gesandten; 2. n. 52 an Johannes von Constantinopel; 3. n. 53, Die Ungenauigkeit wird vielleicht dadurch etwas entschuldigt, dass vorher von der Rücksendung des Gratus nicht gesagt war. 1 libellum, cuius continentia subter annexa est, a cariiate tua subscriptum ad nos dirige (Thiel, p. 837). 2 quid igitur facere debeant et litteris nostris et libelli quem direximus serie continetur (Thiel, p. 836). 3 Theoderich war es, der offenbar kräftig auf diesen Entschluss einwirkte. Vgl. den Lib. Pontif.: tune Ilormisda episcopus cum consilio regis Theo dor ici direxit a sedem apostolicain Germanum Capuanum episcopum etc.