I. Abh.: L. v. Ro c k i n g e r. Ber. über Handschr. d. sog. Scbwabenspiegels. XIII. l I. Berichte über die Untersuchung von Handschriften des sogenannten Schwabenspiegels. Von Dr. Ludwig Ritter von Rockinger. XIII. Sind die alphabetischen Nachweise über die Handschriften und Handschriftenreste des kaiserlichen Land- und Lehenrechts im Bande CXVIII, Abh. X, S. 25—70, im Bande CXIX, Abh. VIII, S. I—54 und Abh. X, S. 1—62, im Bande CXX, Abh. IV, S. 1—46 und Abh. VII, S. 1—70 bis an den Schluss des Buchstabens M vorgerückt, so reihen sich nunmehr die aus N bis Q einschliesslich an, darunter beispielsweise die über die zu Prag hinterliegenden, soweit hierüber Näheres bekannt ist. [Die Handschriften der vormals gräflich Nadasdi’sehen Bibliothek zu Wien sind aufgeführt in den] Nrn. 115, 117 und 118, 135. [Aus der Bibliothek des Kreuzstiftes zu Neisse führt unsere Nr. 150 auf Homeyer in seinem ersten Verzeichnisse deutscher Rechtsbücher des Mittelalters unter Nr. 337, v. Lass berg unter Nr. 116, Homeyer in seinem zweiten Verzeichnisse unter Nr. 508. Eine Vermengung der literarischen Beilage 14 S. 53 und 54 zu Gräter’s Idunna und Hermode von 1814/1815 mit der Nr. 48 ihres Jahrganges 1812, woselbst vier Bruch stücke von Sachsenspiegelhandschriften aus dem erwähnten Stifte zu Neisse erwähnt sind, scheint die Veranlassung ge worden zu sein, dass auch das in Rede stehende Bruchstück des sogen. Schwabenspiegels dahin verlegt wurde. Ich vermag für diese Annahme keinen Anhaltspunkt zu finden, denn Gräter spricht in den literarischen Beilagen 12—14 zu Idunna Sitzungsber. d. pkil.-hist. CI. CXXI. Bt). 1. Abh. 1