Archäologische Parallelen. 761 der Zeichnung Fig. 5 ersichtlich, keine Spur von Buchstaben; weil aber nicht bloss die auf dem Linzer Gefässe dargestellte Frauen gestalt, sondern auch die Formen und Einzelheiten der Randverzie rungen derselben mit jenen die auf der Prager Schüssel befindlich sind, die auffallendste Ähnlichkeit haben, so berechtigt dieses zu dem Schlüsse, dass das Prager Bronzegefäss kein Denk mal der heidnischen Vorzeit, die Figur auf demselben kein Gebilde des slawischen Mythus sei, sondern dass dasselbe, ebenso wie die Linzer Schüssel, aus dem XV. oder höchstens aus der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts herrühre. -— Schlüsslich muss bemerkt werden, dass die Nachricht über den Fund der Prager Schüssel in einem unterirdischen Verstecke zu Vysehrad bloss auf der Angabe ihres Finders oder vielmehr Erwerbers beruht, und trotz allen ferneren Nachfragen und Forschungen von keiner Seite mehr constatirt werden konnte. SITZUNG VOM 16. NOVEMBER 1853. Vorgelegt: Das Burgrecht, jus civile. Dargestellt und erläutert von Hrn. Ed. Franz v. Hess. (Vorgelegt vom Hrn. Prof. Jäger.) Das Rentenwesen des Mittelalters gehört mit zu den eigenthüm- lichsten und interessantesten Seiten des Rechtslebens. Unabhängig von Einflüssen des römischen und kanonischen Rechtes entstanden, erlag es nach und nach fast überall der Übermacht des ersteren; schon desshalh verdiente es eine eingehende Würdigung seines geschichtlichen Verlaufes, die es bisher leider noch immer vermisst. Eine eigenthiimliche mit anderen dem Wesen nach hetero genen Rechtsverhältnissen vermischte particuläre Abart dieses In stitutes sehen wir in dem sogenannten „Burgrecht“ („jus civile“). Wir begegnen in den Urkunden des 13., 14. und IS. Jahr hunderts häufig diesem Worte in einer anderen Bedeutung als der