Zur deutschen Kaiserpolitik Oesterreichs. 79 krankt und konnte deshalb nicht selbst erscheinen; da er be sorgte, dass man, ohne die Abstimmung Böhmens abzuwarten, zur Fassung eines Conclusums schreiten könnte, beauftragte er Lincker in Stellvertretung eine entsprechende Erklärung ab zugeben. Am 26. fand im kurfürstlichen Collegium in der That eine Berathung statt. Das Directorium brachte in Erinnerung, dass die 14 Tage, während welcher das Protokoll geöffnet bleiben sollte, längst abgelaufeu seien, ohne dass eine Schluss fassung in einer so dringenden Angelegenheit erzielt worden sei, und bat daher, sich .wenigstens quo ad Präliminaria', ,so wie dieses auch anfangs die Abrede gewiesen sei', zu einigen. Kurmainz biete ,zu seiner eigenen Sicherstellung' hiezu nochmals die Gelegenheit. Sofort erklärte Kurbraunschweig, dass es gemäss seinem am 8. abgelegten Votum nochmals den Antrag wiederhole, dass ,gleich jetzt' durch ein zu erstattendes ,vor läufiges' Reichsgutachten Ihre Rüm. kais. Majestät allerunter- thänigst angegangen werden mögen, zur Eröffnung der Hand lung über einen allgemeinen und aufs Baldigste zu befördernden Reichsfrieden mit Frankreich die fordersamste Einleitung zu treffen und dass man sich hienächst ,in Absicht auf die gedeih liche hohe Verwendung und bona officia Sr. königl. Majestät von Preussen, -wie Kurcöln und Kursachsen erklärt haben wolle'. Hierauf sprach Kurcöln sein Bedauern darüber aus, aus dem bisherigen Gange der nun schon fast einen Monat an dauernden Reichsfriedensberathungen wahrnehmen zu müssen, dass es nicht von allen Seiten wahrer Ernst sein müsse, die Beschleunigung des Friedens zu fördern, dass es vielmehr den Anschein gewinne, als ob man diese wichtige, keinen Verzug leidende Angelegenheit in die Länge ziehen wolle. Daraus entstehe ein unersetzlicher Schaden zumal für jene Stände, deren Lande in Feindes Händen seien, der dadurch Zeit ge winne, die diesjährige Ernte einzuführen und in seine Lande zu bringen. Bei einem für das ganze Reich so wichtigen Geschäfte sei wechselseitiges Zutrauen und verbandmässiges Zusammenhalten erforderlich, sollen nicht sonst die reichs ständischen Bande verwirrt und zertrennt und zuletzt jene Massregeln nothwendig werden, die bereits in dem Schluss der am 10. d. zu Protokoll gegebenen diesseitigen Abstimmung er wähnt worden seien. Kurfürstliche Durchlaucht vereine daher