IV. Abhandlung: Otfc. Die Tabula juris der Klosterbibliothek zu Raygcrn. l IV. Die Tabula juris der Klosterbibliothek zu Raygern. Ein Beitrag zur Literaturgeschichte des canonischen Rechtes im 13. Jahrhundert. Von Dr. Emil Ott, k. k. o. 5. Universitäts-Professor in Prag. Einleitung. Die Bibliothek des Benedictinerstiftes zu Raygern in Mähren verwahrt in ihrem reichen literarischen Schatze auch eine Handschrift, welche mit der Signatur V. 436, beziehungs weise D/K I. b. 25 bezeichnet und am Deckblatte von einer spätestens dem 18. Jahrhunderte angehörigen Hand als Anonymi Eaygradensis Commentarius in Decretales Gregorii IX. Papae charakterisirt wird. Eine Anmerkung von derselben Hand fugte nachträglich hinzu, dass praepositus Johannes (1328) der Verfasser der Arbeit gewesen sei. Wiederholt wurde des Manuscripts Erwähnung gethan, ohne dass es bisher einer näheren Würdigung unterzogen worden wäre. Schon der verdienstvolle mährische Topograph Wolny berichtete im Hormayr’schen Archiv für Geographie, Historie etc., 1822, Nr. 54 und 55, hierüber: ,In der Mitte des 14. Jahrhunderts hat ein Vorgesetzter dieses Stiftes (Raygern) den Namen einem seiner Werke beigefügt . . . Johannes, 1318 Vorgesetzter dieses Stiftes . . . Seine Gelehrsamkeit be kundet ein handschriftlich Unterlassenes Werk: Commentarii in decretales 4 n< . In ähnlicher Weise äusserte sich der hervorragende Kenner der Landesgeschichte Mährens, Dudik, in seiner Mono graphie des Stiftes Raygern, I. Bd., S. 281: Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. CXVII. Bd. 4. Abk. 1