Eine Send rata Inschrift aus Gujarat. 221 wäre es schwer zu verstehen, wie ein Fürst, dessen Territorium in Gujarat lag, der Vasall eines in Kanara herrschenden Kädamba Königs sein konnte. Bis jetzt haben wir wenigstens keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass Harivarman und seine Vorfahren das westliche Indien bis an die See in ihrer Gewalt hatten. Die Namen der in den alten Kädamba Inschriften ge nannten Haupt- und Residenzstädte weisen alle auf das Hoch land des Dekhan d. h. von Kanara und Maisore, als den Sitz ihrer Macht hin. Aus den angegebenen Gründen, besonders aus dem zuerst genannten paläographischen, halte ich es für wahrscheinlicher, dass die in Nikumbliallasakti’s Schenkung gebrauchte Aera die Chedi-samvat ist, dieselbe, nach welcher die Nausäri- und Kävi-Inschriften Jayabhata’s IV. datirt sind. 1 Unter dieser Voraussetzung entspricht das Datum Saiii 446 dem Jahre 693/694. Die Inschrift fällt somit in die Periode, aus welcher die nach derselben Aera datirten Inschriften der Chalukya Siläditya - Sryäsraya 670/671—692/693 p. Chr. und Pulakesivallabha stammen. 2 Damals war Gujarat südlich von der Tapti im Besitze von Chalukya Fürsten, welche die Provinz als Vasallen der Könige der Hauptlinie von Ba- dämi verwalteten. Das Verhältniss der Sendraka Devasakti und Pogili zu Vikramäditya I. und Vinayaditya, die gerade in den Inschriften der Chalukya von Gujarat als Ober herrn erwähnt werden, lässt es wohl erwarten, dass Sen draka Krieger bei der Eroberung von Gujarat betheiligt waren und zur Belohnung für die geleistete Heeresfolgc Be sitzungen erhielten. Man wird also vermuthen dürfen, dass Nikumbhallasakti ein Tälukclär oder Lehnsmann Sryäsraya- Siläditya’s war. Hiermit stimmt, dass das verschenkte Dorf in den Districten lag, welche von den Chalukya erobert waren. Das Dorf Balisa im Bezirke von Treyannä ist höchst wahr scheinlich das heutige Wanesa 3 südöstlich von Ten oder Tenä 1 Siehe meine Abhandlung über die Bagumrä-Inschrift Dadda’s II. Sitzungs- ber. der phil.-hist. Classe der k. Akademie der Wissensch. in Wien, Bd. CXIV, p. 169. 2 Loc. cit. p. 181. 3 Für älteres l tritt im Gujaräti häufig n ein, z. B. in nahän gegenüber Maräthi lahän aus Sanskrit laghu, in nUäl für lihiäl, Marvadi lehsad, aus Sanskrit lelcliaiälä.