530 G o m p e r mit genau demselben Grundgebrechen behaftet, — so lange wenigstens, als es nicht gelingt, andere Wirkungen der vorausgesetzten Ursache, d. h. andere derartige Verstösse in grösserer Zahl und von einigermassen annäherndem Gewichte nachzuweisen. Ein dahin zielender Versuch ist von Herrn Stein unternommen und von uns mit Gründen zurückgewiesen worden, die (so viel ich weiss) ziemlich allgemein als entscheidende gelten. Jedenfalls hat sich Herr Kirchhoff, mit welchem wir es hier allein zu tliun haben, jenen Beweis versuch niemals angeeignet, und es ist wohl wenig Aussicht vorhanden, dass er dies in Zukunft noch tliun werde. Nicht nur unternimmt es somit unser Gegner nicht, das Dasein jener Ursache durch die Stätigkeit der ihr zugeschriebenen Wirkungen zu erhärten: er macht von ihr vielmehr geradezu als von einer unstät wirkenden Ursache Gebrauch. Oder wäre dies ein zu starker Ausdruck für ein Verfahren, wie es das folgende ist? Die unterlassene Tilgung jener auf die ’Aaaupioi Xoyoi bezüglichen Zusagen wird durch den vermeintlichen Mangel eines redactio- nellen Abschlusses gerechtfertigt, und zwar in Worten, die von völlig all gemeiner Anwendbarkeit sind und nicht etwa von dieser oder jener Partie des Werkes allein gelten. Sie bedeuten entweder überhaupt nichts oder sie bedeuten eine Eigenschaft des Ganzen: ,Da er nun nicht einmal dazu gelangt ist, die Arbeit nach dem ursprünglichen Plane zu Ende zu führen, so ist es natürlich vorauszusetzen, dass er auch die ausgearbeiteten Theile keiner abschliessenden und ausgleichenden Eevision unter worfen hat, und so erklärt es sich zur Genüge, warum Unfertigkeiten so auffälliger Art, wie die bemerkten, nicht von dem Verfasser selbst bemerkt und ausgeglichen worden sind. 4 (Ueber die Entstehungszeit u. s. w. 2 6.) Nun denke man, es gebe Jemand, der zwar weder die voranstehende Behauptung noch ihre Begründung für richtig hält, der sich jedoch der Wahr nehmung nicht verscliliessen zu können glaubte, dass auch dem Vater der Geschichte gleich so vielen grossen Schriftstellern ein vereinzeltes redactio- nelles Versehen begegnet sei, von genau derselben Art wie jene Verstösse, welche Herr Kirchhoff ihm beimisst, aber von unvergleichlich geringerer Be deutung und überdies durch mildernde Umstände mehrfacher Art entschuldigt und erklärlich gemacht. Er mochte hierin irren, er mochte auch, falls er nicht irrte, auf manche Einwendung gefasst sein, nur nicht auf einen Wider spruch von eben jener Seite, von welcher der obige Satz ausgegangen ist, dessen umfassende Weite zwar weit mehr als hier erfordert wird, aber darum doch auch dieses Wenige in sich schliesst. Allein weit gefehlt! Er ist mit seinem Schluss vom Grösseren auf das Kleinere übel angekommen*, er hat sich nur den rauhen Bescheid geholt, dass seine vergleichsweise (wie ihm däuchte) so glimpfliche Voraussetzung dem Geschichtschreiber eine ,durch nichts entschuldbare Nachlässigkeit 4 auf bürde. Wer gedächte hier nicht des Bibelwortes vom Splitter und vom Balken ? 12 Auf diesen Gesichtspunkt hat O. Nitzsch in jenen zwei Abhand lungen (s. Anm. 1) hingewiesen, die nicht früher gekannt zu haben ich lebhaft bedauern muss. 13 Das war augenscheinlich die Meinung Otfried Müller’s (Gr. Lit. Gesch. I 2 , 490), über welche ich vormals (Herod. Stud. I, 8) nicht ganz billig