Berichte über Handschriften des sog. Schwabenspiegels. 11 nicht unerfreuliche Ergehniss zu Tage gefördert. Gingen mir aller dings auf jene tausend Briefe nicht ganz dreihundert Zu schriften zu, worunter nahezu dritthalbhundert ausFehl- anzeigen bestehen oder auf Anderweites als gerade den sogenannten Schwabenspiegel sich beziehen, so dass also im Ganzen auf mehr als siebenhundert der berührten Schreiben keine Antwort erfolgte, was eben in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Fälle darin begründet sein dürfte, dass sich eben keine Mittheilung über das Vorhandensein von Handschriften unseres Rechtsbuches oder von Bruchstücken solcher machen liess, so erhielt ich auf der anderen Seite in den bemerkten nicht ganz dreihundert Zuschriften, worunter fast ein Dutzend von Geschichts- und Alterthumsvereinen, zum Theile höchst schätzenswerthe Nachrichen, allerdings — wie bereits erwähnt — der Hauptsache nach in Bezug auf das kaiserliche Land- und Lehenrecht verneinenden Sinnes, aber doch auch so manche von entschieden günstigem Erfolge. Ich gedenke da beispielsweise nur der entgegenkommenden Zu schrift des Staatsarchivars Herrn Schneuwly von Freiburg im Uechtlande über die beiden in dem Archive wie in der Biblio thek daselbst auf bewahrten Handschriften; oder der Mittheilung des Stadtarchivs zu Schweidnitz über eine interessante Hand schrift des Lehenrechts des sogenannten Schwabenspiegels, in welchem ich bei meinem Besuche daselbst eine Eintheilung in drei Bücher fand; oder der Benachrichtigung des Herrn Archi vars Otto Kernstock über ein Bruchstück des kaiserlichen Land rechtes in einer Handschrift des Chorherrenstiftes Voran. Was die historischen und Alterthumsvereine anlangt, ist beispielsweise von dem des Cantons Aargau Herr Professor Rochholz zu Aarau mit der Beantwortung meiner Zuschrift betraut worden, und das Ergebniss der betreffenden Nachforschung besteht zur Zeit in der Auffindung zweier Handschriften daselbst, von welchen eine in ganz eigenthümlicher Weise das Lehenrecht mitten in das Landrecht einschiebt. Nicht minder muss ich dankbarst erwähnen, dass der Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen zu Prag nicht allein meine Zuschrift ihrem Haupt inhalte nach durch Veröffentlichung in seinen Mittheilungen 1 Vgl. Heft 5 und 6 des Jahrgangs 1874, S. 236—238 und S. 300—302.