Studien zur Geschichte des alten Aegypten. II.
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währsmann war wohl der Ansicht, dass Sesostris es gar nicht
nöthig gehabt habe, zu einem so verzweifelten Hilfsmittel zu
greifen. Pharao konnte ja noch Grösseres vollbringen; sagen
doch die versammelten Grossen auf der Kubanstele zu Raumes II.,
also zu dem Sesostris der Griechen: (Z. 13) /Wenn Du etwas
wünschest in der Nacht, so ist es mit Tagesanbruch geschehen
. . . (Z. 17) Wenn Du zum Wasser sagst: „Komm auf den
Berg“, so erscheint das Wasser sofort auf Dein Gelieiss/
Am Wichtigsten ist das dritte Manethonische Fragment,
welches die Exodus behandelt. Als seine Quelle hat Manetho
nach eigenem Geständniss (w? aüfic? mp.oXoy'Yjy.Ev) nicht die Upa
ypap-gaTa benützt, sondern die äSecxitwi; p.uOoXoyoöp.sva heran
gezogen. Aus den vorhergehenden Erörterungen ist es klar,
was Manetho darunter gemeint hat. Seinen Bericht hat er
einem jener halbhistorischen Texte entnommen, welche in Er
mangelung besserer Hilfsmittel zu seinen Hauptquellen gehören
mussten. Der Inhalt des Stückes würde auch ohne Manetho’s
Erklärung, welche seiner Genauigkeit alle Ehre macht, ge
nügen, dies erkennen zu lassen.
Die Handlung wird unter einen König Amenophis ver
legt, unter dem, nach früheren 1 Erörterungen, nur Ramses’ II.
Nachfolger, den wir Menephtah nennen, gemeint sein kann.
Die Transscription ’Ap-evws«; entspricht, wie unzweifelhaft fest-
<—z [1 Ah. Einen König dieses
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Namens finden wir erst als vierten in der XXI. Dynastie der
Tomoi, wo er beim armenischen Euseb richtig Amenophis ge
schrieben ist. 2 An einen König dieses Namens kann natür
lich an unserer Stelle nicht gedacht werden. Es zeigt sich
ferner, dass die auf Manetho zurückgehende Königsliste bei
Josephus mit Amenophis den Namen (I (Amenhotp),
wiedergiebt, den die griechischen Papyrusrollen correct ’Agevdiöv);
transscribieren.
Zwei weitere Belege für die Transscription ,w0‘ der Gruppe
^ □
(hotp) in Zusammensetzungen seien an dieser Stelle angeführt. Eine
1 Oben S. 387 f.
2 Jetzt monumental nachgewiesen von Wiedemann in der Aeg. Z. 1882,
Nr. 2.