lieber Hume's empirische Begründung der Moral. 711 teren in ihm zum ethischen Dogmatismus gestaltete, soll an dieser Stelle erörtert werden. Wie die Sophisten im Alterthum, so haben im Beginne der neueren Philosophie der Franzose Montaigne und der Eng länder Mandeville den Zweifel, welcher für sie nicht wie für Descartes den Anfang, sondern das Ende aller Philosophie be deutete, auch auf das ethische Gebiet ausgedehnt. Beide waren darüber einig, dass die Begriffe von Recht und Unrecht, Gut und Böse nach Zeit und Umständen verschieden und ebenso wie'Sitten und Gebräuche, sei es von den Gewohnheiten, sei es von der positiven Gesetzgebung der Länder und Völker, abhängig seien. Dieselben stellten in ihren Augen ebenso vielerlei ethische, als die gleichzeitig neben einander bestehen den Kirchen und Confessionen religiöse Glaubensbekenntnisse dar, deren jedes ebenso wie das Glaubensbekenntniss einer Confession unter deren Bekennern, so unter den Einwohnern des Landes, aus dessen Gewohnheiten, oder unter den Bürgern des Staates, aus dessen Gesetzgebung dasselbe entsprungen ist, Ansehen und Wirksamkeit geniesst, für die Angehörigen an derer Länder und Staaten aber ebenso wenig wie das Glau bensbekenntniss der einen für die Bekenner einer anderen Confession verpflichtend ist. Der ethische Indifferentismus, der sich in dem Grundsatz: ,ländlich, sittlich* ausprägte, ging dem religiösen, der sich in der politischen Maxime: ,Cuius regio, eius religio* verkörperte, zur Seite; wie der erste die Leugnung einer allgemein gütigen ethischen, so enthielt der letztere eine solche einer allgemein gütigen religiösen Wahrheit. Beide stimmten darin überein, dass einerseits die Bestimmungen über dasjenige, was erlaubt oder unerlaubt, löblich oder schänd lich, andererseits, was in religiöser Beziehung wahr oder falsch, Menschenwerk sei und demnach, wie jedes solche, der Ver änderung nach Ort Zeit und nationaler Anlage unterliege. Dieselben setzten wie an die Stelle einer Universalkirche die Landeskirche, so an die Stelle der universellen Moral gleichsam eine Landesmoral und Hessen sich durch den Umstand, dass der Inhalt der einzelnen landeskirchlichen Bekenntnisse unter sich im Widerspruch stand, ebenso wenig wie durch den ana logen, dass der Inhalt der einzelnen landesüblichen Codices sich unter einander ausschloss, in ihrer gleichzeitigen Anerkennung