606 Goraperz. Herodotcisclie Studien II. Friedenszeit auszulöschen pflegt, und dass der Kriegszustand stets als eine zeitweilige Unterbrechung der normalen Friedensbeziehungen gegolten hat. Zu IX, 83 endlich genügt es glücklicherweise, auf Kriiger zu verweisen, mit dessen Verwerfungsurtheil ich vollständig übereinstimme. Stein’s An nahme, dass der nichtssagende Notizenkram, der dieses Capitel ausfüllt, ,nicht bei der ersten Verfassung geschrieben* sei, erscheint diesmal wie immer als ein ebenso beweisloser wie unzulänglicher Nothbehelf. Kann jener Klein kram überhaupt von Herodot seihst herrühren, so mag er ihn ganz ebenso wohl sogleich in den Text, als vorerst an den Rand geschrieben haben (wenn letzteres Stein’s Meinung ist); ja in solchem Falle wäre, wie wir schon ein mal bemerken mussten, eine nachträgliche Ausmerzung weit eher zu erwarten als eine nachträgliche Hinzufügung. So darf man denn dieser ganzen, so unbegründeten als unergiebigen, kein Problem lösenden oder auch nur ver einfachenden, Schwierigkeiten nicht hinwegräumendeu, sondern häufenden Hy pothese gegenüber wohl an den alten Grundsatz der Scholastiker erinnern: ontia non sunt multiplicanda praeter necessitatem. Nachtrag, Zu VIII, 79, 15: So lange nicht Jemand den Beweis liefert, dass xottpo; in alter Sprache genau so viel wie ypovo; bedeutet, wird man statt h te to> aXXco xaipoi zu lesen haben: h tl mo aXXto zatpw. Hätte ich rechtzeitig bemerkt, dass Stein in der letzten Auflage des zweiten Heftes seiner comment. Ausgabe (1881) den S. 535 besprochenen Aenderungsvorschlag zu II, 65, 17 fallen gelassen hat, so wären meine hierauf bezüglichen Bemerkungen natürlich unterblieben. Ein gleichartiges Versehen hat es verschuldet, dass meine Aeusserung (S. 538) über Krüger’s Anmerkung zu II, 84 fin. nicht einigermassen modificirt und jene über seine Erklärung von II, 86, 8—9 nicht getilgt worden ist.