mwn. . -n .J.UABSS1 378 Tupetz. schwächten; der Gesichtspunkt, aus welchem Waldstein die Restitutionen beurtheilte, war ein durchaus weltlicher. 1 Aber die Frage der Rückerstattung der geistlichen Güter hatte ausser der weltlichen auch eine religiöse Seite. Neben jenen Rathen, welche aus eigennützigen Absichten die Restitu tionen befürworteten und eben darum auch dem Kaiser irdische Vortheile in Aussicht stellten, gab es am kaiserlichen Hofe auch solche — und sie waren die einflussreichsten — welche in erster Reihe das Wohl der katholischen Kirche und erst in zweiter das des Kaisers im Auge hatten, welche daher auch folgerichtig den Gedanken einer theilweisen, blos den kaiser lichen Interessen dienenden Restitution als ungenügend ver warfen und ebenso wie die Ligisten, wenn auch aus anderen Gründen, eine allgemeine Entscheidung forderten. Das, was der päpstliche Nuntius Caraffa, 2 der kaiserliche Beichtvater Lämmermann, die vornehmsten dieser Räthe, dem Kaiser in Aussicht stellten, war vielleicht schon damals nicht in aller Augen ein Gewinn, wenigstens war es ein Gewinn von aus schliesslich ideeller Natur; dem Kaiser aber erschien er ver- muthlich werthvoller als alle die reichen Erwerbungen, welche man seinem Sohne zugedacht hatte, sogar werthvoller vielleicht 1 Caraffa I, S. 311 behauptet, Waldstein sei deshalb gegen die Resti tutionen gewesen, weil ibn die Protestanten mit einigen hunderttausend Thalern bestochen hätten; die Haltung Waldstein’s ist aber auch ohne Bestechung verständlich. Dass er verhältnissmässig duldsam war, zeigt unter Anderem auch seine Missbilligung der strengen Gegenreformation in Böhmen in dem Briefe vom 5. Mai 1626 an Harrach (Tadra in den Fontes rer. Austr. H, 41, S. 283): ,Bitt auch, 1 schreibt er darin, ,man höre auf in Böhmen so erschrecklich wegen der Lutherischen zu proce- diren‘ . . . ,wanns übel zugeht, Jesuiter finden ein anderes Collegium, der Kaiser aber kein anderes Land. 1 Nach einem Berichte der evange lischen Gesandten des schwäbischen Kreises (Dr. A. Rest. III, 51) hätte ursprünglich auch die Absicht bestanden, das Restitutionsedict nicht zu publiciren, sondern blos dem Reichshofrath zuzustellen, damit <h e “ el in vorkommenden Fällen darnach Recht spreche; wenn der Plan wirklich bestanden hat, so würde er als eine Modification des Waldstein’schen Planes betrachtet werden können. 2 Nach den Behauptungen des kaiserlichen Gesandten Pazmann zu Kom (13. Juli 1632) hat sogar der Papst selbst ,durch 15 päpstliche EBreven zur Erlassung des Restitutionsedietes gedrängt (Gregorovius, Urban Ulf Seite 75).