Der Streit um die geistlichen Güter und das Restitutionsedict (1629). 375 politische und militärische Vortheile bei jedem einzelnen Stifte. 1 Bremen sperrte die Mündung der Weser und gewährte ausser dem eine vortreffliche Stellung an der Nordsee; von hier aus konnte man vielleicht auch die anderen Hansestädte unter die kaiserliche Botmässigkeit bringen, für den grossartigen Plan einer kaiserlichen Meeresherrschaft gab es kaum einen besseren Stützpunkt. Einen zweiten Weserpass erwarb man in Minden; von hier aus konnte man Wache halten nicht blos über die cal- vinischen und lutherischen Nachbarn, über Holland, Braun schweig , Hessen, sondern auch über die unter bayrischem Einflüsse stehenden Stifter: Münster, Paderborn, Hildesheim und Osnabrück. Und wie wichtig war endlich Magdeburg, der ,Schlüssel Grermaniens 1 ! Wer dort herrschte, übte einen beinahe unwiderstehlichen Druck aus nicht nur auf Hessen und Braun schweig, sondern auch auf Kursachsen und Kurbrandenburg; (las Stift lieferte zusammen mit Halberstadt den grössten Theil des Bedarfes für das ligistische Heer; wer Magdeburg hatte, besass zugleich das Directorium im niedersächsischen Kreise. 2 In der That, so viele Vortheile auf einmal, dass es fast ein Wagniss war, dem Kaiser trotz alledem die Besitznahme zu widerrathen; wer es that, setzte sich ja der Beschuldigung aus, dass ihm das Wohl des Kaisers, die Zukunft des kaiserlichen Prinzen weniger am Herzen liege als den anderen Rathen. Es scheint denn auch, dass der Vorschlag, dem Erzherzog jene Stifter zuzuwenden, am kaiserlichen Hofe nirgends auf Widerstand stiess; Waldstein wenigstens, der sonst den Resti tutionen nicht günstig war, sprach sich dafür aus. Ja er 1 Die Bedeutung der Stifter in politischer Hinsicht wurde von den nieder- sächsischen Ständen schon 1623 hervorgehoben: wenn der Kaiser sie und damit den ,Schlüssel zur Ost- und Westsee“ in seine Gewalt bekomme, werde es um die ,deutsche Kur- und Fürstenlibertät“ geschehen sein (Opel I, S. 456). Noch ausführlicher handelt darüber ein Gutachten des Restitutionscommissärs Hye (Wiener Staatsarchiv, Kriegsacten, S.38) Diese Aussichten werden noch verlockender, wenn man die Ergänzung hinzunimmt, welche die Restitutionen durch die Confiscationen auch weltlicher Besitzungen zu Gunsten der kaiserlichen Generale erhielten; so ist insbesondere in Betracht zu ziehen die Verleihung Mecklenburgs an Waldstein. K. A. Menzel sagt daher viel zu wenig, wenn er den politischen Vortheil des Kaisers blos in der Vermehrung der geistlichen, dem Kaiser gefügigeren Stimmen sieht. (VII, S. 174). 25*