Der Streit um die geistlichen Güter und das Restitutionsedict (1629). 373 mehr tkun würde in einer Angelegenheit, welche auch von einem Theile der kaiserlichen Räthe befürwortet wurde und von der man in Wien der Ansicht war, dass sie nicht aus schliesslich zum Vortheile der Liga, sondern in noch weit höherem Grade zum Vortheile des Kaisers selbst und seiner Diener ausschlagen wrnrde. Die Männer, welche sich so äusserten, waren freilich, wie es scheint, nicht durchaus von lauteren Beweggründen geleitet, von einigen lässt es sich vielmehr nachweisen, dass sie dabei in erster Linie an ihre eigene Bereicherung dachten. Als nach Niederwerfung des böhmischen Aufstandes die eingezogenen Güter des rebellischen Adels zur Belohnung der kaiserlichen Minister und Officiere verwendet wurden, war ein schlimmes Beispiel gegeben worden; die Begierde nach Gewinn und Beute, einmal erregt, war nicht leicht zu sättigen. So oft daher in der Folge ein neues Land erobert wurde, so oft erschienen auch jene habgierigen Wünsche wieder und, was das Schlimmste war, sie wurden in sehr vielen Fällen auch befriedigt; ins besondere die Officiere glaubten einen gerechten Anspruch auf einen Theil der Ländereien zu haben, die ja eben durch ihr ^ erdienst dem Kaiser gewonnen worden waren. In diesem Sinne nun dachte man auch aus den bevorstehenden Restitu tionen Vortheil zu ziehen. Es ist oben erzählt worden, wie selbstverständlich schon wenige Tage nach dem Siege von Lutter am Barenberge dem bayrischen Gesandten die Vollziehung der Restitutionen im niedersächsischen Kreise erschien; der kaiserliche Gesandte, Graf Schwarzenberg, ging um dieselbe Zeit noch einen Schritt weiter: ihm erschien es nicht minder selbstverständlich, dass die so gewonnenen Güter hauptsächlich Zln ' Belohnung der ,treuen Diener des Kaisers“ verwendet werden würden. 1 1 Dev bayrische Gesandte, der dies seinem Herrn berichtet, setzt entrüstet hinzu: das sei ,gegen die Ehre Gottes, contra primam institutionem Und der katholischen Stände Willensmeinnng“. Aehnlieh hatte sich übrigens der kaiserliche Gesandte schon am 21. Mai 1G26, damals wegen der geistlichen Güter in der Unterpfalz geäussert; dieselben sollten dem Kaiser dazu dienen, ,die Seinigen ohne Entgeld zu remuneriren“. ,Egre- gia intentio! 1 ruft Preysing höhnisch aus, als er dies berichtet (Aretin, Bayerns ausw. Verh., Urkunde zum 3. und 4. Abschnitt, Nr. 42). Auch Sitzungsber. i. phü.-hist. CI. CH. Bd. II. Hft. 25