408 Kreil. Bericht über die die Temperatur, geleistet wurde, lieferten für unsere Breiten zwei Stationen, Prag und Salzburg, mit Hülfe von Autograplien nicht nur für dieses, sondern auch für die übrigen Elemente, den Luftdruck, Dunstdruck und die Feuchtigkeit, und es sind sechs-, acht- und zehnjährige Beobachtungen, welche zu diesem Behufe verwendet werden können. Diesen Schatz von vorliegenden Beobachtungsdaten in allen Einzelheiten auszubeuten, ist die Aufgabe, deren Lösung sich die Anstalt heim Beginn ihrer Thätigkeit vorgesetzt hat. Für das über die Monarchie auszubreitende Beobachtungsnetz wurde ein Plan entworfen, gemäss welchem auf ungefähr 130 Qua dratmeilen eine Beobachtungsstation entfällt. Es ist dies ein Ver- hältniss, das als Minimum angesehen werden muss, wenn man gründliche und genügende Kenntnisse über die Klimatologie des Län- der-Complexes erlangen will, den der österreichische Kaiserstaat umfasst, namentlich sollten in Gebirgsländern, mit denen unser Vaterland so reichlich versehen ist, die Beobachtungsorte dichter gelegt sein, weil dort die örtlichen Umstände oft einen überwiegen den Einfluss äussern , und nur durch Zusammenstellung der Ergeb nisse mehrerer Orte eine richtige Ansicht der allgemeinen Verhält nisse gewonnen werden kann. Es schien aber räthlich, sich im An fänge auf das Nothwendigste zu beschränken , um nicht die jungen Arbeitskräfte gleich von vorn herein durch die Masse des zu bewäl tigenden Stoft’es zu ersticken. Ohnehin bringt der Grundsatz der lrehvilligen Leistung, welcher bei diesem ßeobachtungssysteme vorherrschend ist, einen häufigeren Wechsel unter den Theilnehmern hervor, da manche durch ihren geänderten Aufenthalt oder sonstige Verhältnisse zum Austritt bewogen, und an ihrer Statt neue Beob achter gewonnen werden. Nach dem erwähnten Verhältnisse wäre die Gesammtzahl der Stationen zwischen 90 und 100, und ihre Vertheilung nach den Provinzen ist folgende: Österreich u. d. Enns drei: (Wien), Krems, (Gloggnitz) *)• 1 ) Die eingeklammerten Orte wurden von der meteorologischen Commission bestimmt,