59 Circulare an die k. k. Coiisular-Aemter. „Die kaiserliche Akademie der Wissenschaften hat sich mit dem Ersuchen an das Handelsministerium gewendet, dass die k. k. Consular-Organe nach dem Beispiele anderer Staaten zur Mitwirkung für die Förderung wissenschaftlicher Zwecke veran lasst, und demnach aufgefordert werden möchten: 1. Naturalien und Alterthiimer, in sofern deren Erwerb keine Kosten verursacht, einzusammeln und an sie einzusenden; 2. die Akademie aufmerksam auf grössere kostspielige Funde zu machen, und nach Thunlichkeit dahin zu wirken, dass seihe der Erwerbung durch die Akademie Vorbehalten bleiben; 3. Individuen oder gelehrte Gesellschaften, welche sich mit Natur- oder Altcrthumskunde beschäftigen, zum wissen schaftlichen Verkehr mit der Akademie anzuregen, und selben zu vermitteln. Bei dem lebhaften Interesse, das die Staatsverwaltung an der Förderung und dem Gedeihen der von der kaiserlichen Aka demie verfolgten wissenschaftlichen Aufgaben und Bestrebungen nimmt, findet sich das Handelsministerium gerne berufen, dem von ihr gebesserten Wunsche im vollsten Masse zu entsprechen, und (das betreffende k. k. Consular-Amt) wird demnach mittels des gegenwärtigen Circular - Erlasses aufgefordert, sich die wirksame Förderung und Unterstützung jener Zwecke und Be strebungen nach den obigen Andeutungen, so weit es ohne Kostenbelastung für den Staatsschatz geschehen kann, thunlichst angelegen sein zu lassen, und dem in einzelnen Fällen von der kaiserlichen Akademie an dieselbe gerichtete weiteren Ansinnen bereitwillig nachzukommen. Man kann nur wünschen, dass die Akademie der gegenwärtigen Aufforderung, deren Inhalt von (dem betreft'enden k. k. Consular-Amte) auch den unterstehen den Consular-Organen zur gehörigen Nachachtung bekannt zu geben ist, interessante Mittheilungen oder sonst für sie nütz liche Erfolge zu verdanken haben möge.”