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Sickel.
Angelegenheiten, ja selbst die Leiter derselben. 1 Mögen nun
einzelne Kanzler sich auch später noch um die eigentliche
Geschäftsführung oder wenigstens um die Zusammensetzung
des zur Arbeit berufenen Personals gekümmert haben, oder
mögen bei Hofe neben den Kanzlern neue Beamte zur Be
sorgung des Urkundenwesens bestellt worden sein, so hat sich
zu jeder Zeit letzteres Geschäft fast im Verborgenen abgespielt
und hat sich den Augen der Zeitgenossen entzogen. Daher
begegnen uns in den erzählenden Quellen nur wenige und ver
einzelte diesbezügliche Bemerkungen. Selbst Hincmar in seiner
Schrift über die Pfalzordnung geht auf das Wirken der Kanzlei
nach dieser Seite nicht ein. So ist denn auch von den späteren
Geschichtschreibern die Geschäftsgebahrung als minder glänzend
und als minder bekannt so gut wie gar nicht berücksichtigt
worden oder doch erst von der Zeit an, wo sie sich etwa an
der Hand noch erhaltener Kanzleiordnungen darlegen liess.
Indem ich in diesen Beiträgen mich auf das Zeitalter der
Karolinger und der Ottonen beschränken werde, will ich an
zwei neueren denselben Jahrhunderten gewidmeten Werken
zeigen, was für Geschichte der Kanzler und der Kanzlei bisher
geleistet worden ist und was noch zu leisten ist. In den Jahr
büchern des ostfränkischen Reiches und in denen Otto I. hat
Dümmler sehr eingehend von den damaligen Erzkanzlern,
Kanzlern und Notaren gehandelt. Alle Notizen, welche das
gesummte Quellenmaterial bietet, sind von ihm, man kann
sagen zu Biographien zusammengestellt worden. Jedem dieser
Männer ist der Platz angewiesen, den er in der Kanzlei, bei
Hofe, in Staat und Kirche, in der Gelehrtenwelt seiner Zeit
eingenommen hat. Aber welchen Einfluss auf oder welchen
Antheil an den Geschäften dieser oder jener Kanzler, dieser
oder jener Notar gehabt hat, das wird nicht einmal berührt.
Das gleiche Interesse für den Gegenstand hat Waitz be
kundet. Nachdem er schon in den Ranke’schen Jahrbüchern-
1 Das hat Lorenz recht anschaulich gemacht in dem allerdings nicht streng
wissenschaftlichen und deshalb mit Vorsicht zu benutzenden Aufsatze:
Reichskanzler und Reichskanzlei in Deutschland (Preussische Jahrbücher,
29. Band, wiederholt in Drei Bücher Geschichte und Politik 1, 52—86).
2 Otto I. in den Jahren 951—973, bearbeitet von Dönniges; aber Excurs 16,
S. 228 ff. von Waitz.