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Die Urkunden Karle III. 351
Namen recognoscirten Urkunde 1 den Titel cancellarius. Wenn
Liutward, der zuerst im März 878 in Originalen als archi-
canceUarius erscheint, 2 nochmal im Juli desselben Jahres can-
cellarius genannt wird, 3 so ist dies wohl nur ein Versehen des
Schreibers; noch weniger Gewicht darf man darauf legen,
wenn ihm auch später in Copien derselbe Titel beigelegt wird. 4
Die Erscheinung, dass in derselben Kanzlei der Titel
cancellarius gleichzeitig von zwei Persönlichkeiten geführt wird,
tritt zuerst in der Kanzlei Ludwigs II. und Karls des Kahlen
entgegen; hier ist es Gauzlen und Hildebold, dort Adalbert
und Herincus. Sie wiederholt sich in der Kanzlei Karls III.
Von Ernust abgesehen, trägt nach Waldos Austritt Amalbert
in der Regel den Titel cancellarius, doch daneben auch Salo-
mon, 6 der bisher natarius hiess; unter Liutbert werden die
beiden Recognoscenten Friedebold 1 ’ und Amalbert als Kanzler
bezeichnet.
Ergibt sich aus dem Schwanken der Titulatur, dass diese
für die Einreihung datirungsloser Urkunden keine feste Norm
Aspert, der nur in der Recog’nition eines Originals B. 1095, Dronke 295,
archicancellarius genannt wird, diesen Titel auch im Text des Originals
B. 1068 trägt.
1 Recognoscent ist ein Diakon Gaidulf, der nur dies einemal auftritt, also
wahrscheinlich nicht zum ständigen Kanzleipersonal zählte.
2 nr. 9; nr. 5 Copie ist nicht authentisch.
3 nr. 11 Orig. Als Beleg für die mechanische und gedankenlose Schreiberei,
von der auch die Recognition ihren Th eil erhielt, verweise ich auf die
beiden Originale Konrads 1. B. 1265, 1266 in München mit archiep-
capellani und archiarchicapellani. Weitere Belege bei Ficker, Urkunden
lehre 1, 56; 2, 478.
4 nr. 101, 107, 122, 141.
Dasselbe Schwanken zeigt die Kanzlei Arnolfs. Wiching heisst
B. 1110 (Wartmann U. B. von St. Gallen 2, 295) Orig, zum ersten
Male archicancellarius und führt diesen Titel als Recognoscent in den
Orig. B. 1111, Dümmler, Ostfränk. Reich, 2, 678; daneben heisst er
wieder cancellarius in den Orig. B. 1117, 1119 (Orig, in Mailand), 1121
(Orig, in Parma), 1122, 1139 (Orig, in Klagenfurt), 1146, 1147. Dem Auf
treten des arcldcancellarius scheint es zu entsprechen, dass kurz darauf
der Notar Ernust den Titel cancellarius zu führen beginnt, zuerst Orig.
B. 1116, 1123; doch in einer Urkunde von 896 August 13, Wiirdtwein
Subs. 3, 300, Orig, in Marburg, heisst er wieder notarius.
5 nr. 134 Orig., früher nur in nr. 123 Copie.
6 Dieser heisst nur notarius im Orig. nr. 177.