Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Hypothese über den Ursprung des Privilegium majus von 1156. 479 
Seit dem Aussterben der Babenberger, besonders durch König 
Ottokar’s Macht und Streben nach möglichster Unabhängigkeit und 
Selbstständigkeit, welche durch diese Privilegienbriefe 
eine diplomatische Basis wenigstens scheinbar ge 
wonnen hatte, denn die Urkunden fanden sich vor und man 
machte allerdings von ihnen Gebrauch, vermuthlich bona fide'), 
war die Stellung der österreichischen Herzoge eine solche geworden, 
dass sie jedenfalls von der der übrigen vorzüglichsten Beichsfürsten 
ganz abwicli, daher der gesetzliche Ausschluss. 
König fiudolf I. bestätigte am 11. Juni 1283 seinen Söhnen 
diese Documente, welche zwar nicht inserirt, aber doch unver 
kennbar bezeichnet sind („von alten Haydnischen und Christen Kay- 
sern und Kunigen”); man will diese (mir durchaus nicht verdächtige) 
Urkunde zwar ebenfalls für falsch und unterschoben erklären, was 
hilft es aber ? -— Die ganze Geschichte Herzog Albrecht’s (K. Bu- 
dolf’s Sohn, Herzog Rudolfs IV. Grossvater) beweist, dass die 
neuen Herzoge von Österreich in die Fussstapfen König Ottokar’s tra 
ten und die Gerechtsame geltend machen wollten, welche in die 
sen Documenten angeführt sind. — Das Benehmen Herzog Albreehfs 
gegen den Bischof von Passau noch bei Lebzeiten seines Vaters, 
gegen den Erzbischof von Salzburg, mit dem es zu blutigem Kriege 
kam, die vielen Kämpfe mit den Vasallen und widerspenstigen Unter- 
thanen sind unwiderlegbare Beweise, dass die Söhne und Enkel Ru 
dolfs I., die ihnen in diesen Documenten zugesprochenen Gerecht 
same geltend machen wollten. — Dieses Benehmen war ohne Zwei 
fel die Ursache, wesshalb- die geistlichen Wahlfürsten, 
Mainz an der Spitze, das Haus Habsburg nicht zum erblichen 
Besitze der deutschen Reichskrone gelangen Hessen. -— 
Eben so ist das Benehmen Friedrich’s des Schönen und 
seiner Brüder nach ihres Vaters gewaltsamem Tode (1308 u. s. f.) 
gegen den neuen König aus dem Hause Luxemburg, ihre gewiss 
selbstständige Haltung, die ihre Gegner als Trotz auslegten, 
nur erklärbar durch das Fussen auf diesen ausgezeichneten Pri 
vilegien. — 
*) So lange die Habsburger die deutsche Reichskrone trugen oder hoffen konnten 
sie zu tragen, war wohl keine Veranlassung zu dem besonderen Hervorziehen 
dieser Privilegien.
	        
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