Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Hypothese über den Ursprung des Privilegium majus von 1156. 459 
Durch den Nürnberger Reichsabschied vom 19. November 1274 
war König Ottokar II. vor den Pfalzgrafen, seinen Richter, citirt 
worden. Rekanntlich erschien er nicht seihst, sein Gewaltbote Bi- 
schof Bernhard von Seckau benalnn sich so, dass es sich heraus 
stellte, er wolle nicht so viel seinen Herrn vertheidigen, als viel 
mehr das neu gewählte römisch-deutsche Reichs-Oberhauptundseine 
Wähler, die Churfürsten selbst, anklagen und ihre Wahl ver 
werfen. — Er musste sich zurückziehen. 
Der langmüthige und vorsichtige König Rudolf schickte nach 
so vielen vergebliche:'. Aulforderungen und Versuchen den eben so 
hochmüthigen als über seine wahre Stellung verblendeten Bölimen- 
könig zur Nachgiebigkeit zu bewegen, seinen Freund den Burggrafen 
von Nürnberg zu ihm, den er persönlich kannte und wie es scheint 
in früherer Zeit gut leiden konnte, um demselben das Ultimatum vor 
zulegen, ehe zu den Waffen gegriffen werden sollte. 
Höchst anziehend ist die von dem Reimchronisten Ottokar uns 
gelieferte Schilderung ihrer Unterredung, die den H a u p t z ii g e n 
nach den Charakter innerer Wahrheit trägt; der Chronist schöpfte 
offenbar aus guten Quellen, die nachzuweisen freilich von höchstem 
Interesse wäre. 
Jedenfalls lässt sich die Ansicht der Mitwelt über den Her 
gang des grossen Dramas (Ottokar’s Sturz und Ausgang) aus dieser 
köstlichen Quelle entnehmen. 
Der Burggraf fand den Böhmenkönig nicht in Prag, sondern — 
in Wien 1 ). 
Der Burggraf von Nürnberg stellt dem widerstrebenden Reichs 
fürsten und Böhmenkönig vor: 
Pez SS. 3 , 124. 9 'Herre, ich bin in diz lant 
cap. CXIV. 10 von dem künige gefant 
um anders niht wan umbe diu, 
daz ich vordem fülle an iu 
waz ir dem riebe habet vor. 
Daz hörte in fin ör 
11. ander niht dann. V. 12. vodern. AP. 14. hoert er in. VA. 
') S. H. Pez, SS. Rer. Austr. III, S. 124 — 125. Cap. CXIV—CXVI.
	        
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