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P. Clemens Sibiljan.
Die hier beschriebenen Münzen zerfallen in Münzen von Köni
gen, von denen bisher noch gar keine bekannt geworden waren, und
in Münzen von Königen, von denen wir schon Münzen hatten, aber
nicht von derselben Prägung, Form oder demselben Metalle wie diese.
Hetlium I. (1224 — 1270) und Ala-eddin ( 1219 — 1236).
Nr. 1. Avers, f J.'f'MIMr fWl'UMIP AUOIKi (Hethum
thagauor Hajoz, d. i. Hethum, König der Armenier). Der König
mit der Krone, rechts reitend, im Felde ein Kreuz.
Revers. ölLUl As-sultan
jjjJIÜ. ... ._jll Al-mu.... ala-eddin
y Kajkobad ben
Kajkhosrew
Königlich-preussisclies Museum in Berlin.
Die historische Wichtigkeit der von uns hier mitgetheilten
Münze besteht darin, dass sie zu den Zeiten des Vorgängers Ghajas-
eddin’s angehört, nämlich dem Sultan Ala-eddin Kaikobad ben Kaj
Khosrew. Sie ist ein Unicum und unterscheidet sich wesentlich von
den bisher bekannten zweisprachigen Münzen. Es fehlen auf der
selben der Prägeort Sis und die Jahreszahl, was, wie später darge-
than werden wird, auf keiner der bisher verölfentlichten zwei
sprachigen Münzen der Fall ist; ferner sind in der Umschrift die
Buchstaben f) und (* des Wortes (Thagauor) nicht
vereinigt, wie auf den übrigen derartigen Münzen. Im Felde findet
sich weder der Stern, noch der Mond, sondern nur das Kreuz.
Ala-eddin regierte vom Jahre 616 bis 634 der H. (1219 bis 1236
n. Chr.), und unsere Münze ist daher zweifelsohne König Hethum I.
zuzuschreiben, der vom Jahre 1224—1269 regierte.
Zweisprachige Münzen König Hethum’s I. sind schon bekannt,
und auf allen findet sich die Jahreszahl, obwohl hei einigen nicht
deutlich, und der Prägeort Sis ist jedesmal deutlich zu lesen. In
keinem zweisprachigen Stücke fehlt die Jahreszahl, ob auch Herr
Langlois (Nr. 11, Taf. I) von einem Stücke behauptet, dass es ohne
Jahreszahl sei; am Rande der Münze sieht man aber die Buchstaben
der Jahreszahl, wenn auch nicht leicht lesbar. Langlois hat diese
Münze nach Brosset’s Taf. I, Nr. 12, nachgebildet, wo sowohl die
Buchstaben der Jahreszahl als auch der Prägeort ersichtlich sind.