Zur Vorgeschichte des Jahves 1809 in Tirol.
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Weise beitreten darf, entstehe daraus, was da wolle. Machen Sie
sich also auf eine neue Verfolgung gefasst. Mein Wille ist, dass Sie
keinen auswärtigen Bischof oder Vicar anerkennen, den nicht ich oder
Rom Ihnen vorsetzt. Erklären Sie jeden für einen Eindringling und
Schismatiker. Bereiten Sie mit Bescheidenheit den Klerus und das
Volk auf den kommenden Sturm vor. Könnte es ohne Unruhe und mit
gehöriger Ordnung geschehen, so wünschte ich, dass der gesammte
Klerus in ganz Vintschgau eine ehrerbietige Bittschrift um die Frei-
gebung der Verbindung mit dem rechtmässigen Bischöfe an den König
einreichte. Würden sich auch die Gemeindevorsteher anschliessen,
so wäre die Wirkung desto verlässiger.”
Auch an die Regierung hatte Karl Rudolf seine Protestation
gegen die Abreissung des tirolischen Diöcesan-Antheiles eingesendet.
Er setzt darin auseinander, dass ohne Bewilligung des höchsten
Kirchenoberhauptes weder er seine Diöcese ganz oder theilweise ab
treten, noch ein anderer Bischof dieselbe annehmen dürfe. In Betreff
des Bischofs von Augsburg, bemerkte er, fürchtete ich die Recht
schaffenheit dieses würdigen Prälaten und seine Ehrfurcht gegen den
heiligen Stuhl schon durch die Zumuthung zu beleidigen, als könnte
sich Seine königliche Hoheit zur Annahme eines Bisthum-Antheiles
bereitwillig finden lassen, der von dem rechtmässigen Besitzer aus
Abgang der gesetzlichen Befugniss weder weggegeben werden kann
noch will.” Über die Nothwendigkeit des Placetum regium,
welches die baierische Regierung als unerlässliche Bedingung zur
Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeit bezeichnete, machte Karl
Rudolf folgende Bemerkung. „Ich will nicht untersuchen, schreibt
er, in wie fern selbes zur Gewaltausübung eines einmal canonisch
eingesetzten und durch eine Reihe von Jahren dafür anerkannten
Bischofes nothwendig sein möge; aber die Bemerkung kann ich nicht
ganz unterdrücken, dass dieser Grundsatz in der katholischen Kirche
neu und von ihr nie anerkannt wurde, und insbesondere, dass unser
deutsches Vaterland, so wie andere katholische Länder, das Glück
des wahren Glaubens noch heute vermissen würden, wenn die ersten
Verbreiter desselben den Abgang der souveränen Bewilligung als
gründliches und verbindliches Hinderniss ihrer Berufserfüllung ange
sehen hätten. Gewiss versagte der grosse Rath zu Jerusalem dem
Petrus und Johannes sein Placetum; aber was der Apostel für sich
und seine Nachfolger im bischöflichen Amte antwortete, ist zu be-
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