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SITZUNG VOM 7. JÄNNER 1832.
Die Classe beschliesst auf Antrag der historischen Commission ihr
für die Kunde der classisclien Alterthümer in der österreichischen
Monarchie den Hrn. Regierungsrath Arneth als permanentes Mit
glied beizugesellen.
Die von dem w. M., Hrn. Reichshistoriographen Stiilz, einge
sandte Abhandlung: „Das Leben und Wirken des Bischofs
Altmann von Pass au,” wird zur Aufnahme in die Denk
schriften bestimmt.
Freiherr Hammer-Purgstall begann die Lesung einer
ebenfalls für die Denkschriften der Akademie bestimmten Abhand
lung „über die Geisterlehre der Moslimen,” deren Ueber-
blick natürlich nicht in die Daimonologie des Zendavesta hinaufreicht,
aber von der der Araber unmittelbar vor Mohammed Kenntniss nimmt.
Nach der Rechenschaft über die Quellen, deren beide ersten der
Koran und die Ueberlieferung, und nach der Eintheilung in die
guten Geister (die Engel) , die bösen (die Teufel) und die mittleren
(die Dschinnen), welche theils bös theils gut wie die Menschen, stellt
der Verfasser als Einleitung die Uebersetzung der LXXII. Sure des
Korans, welche die Dschinnen betitelt ist, an die Spitze, weil
dieselbe den Beweis enthält, dass Mohammed den Glauben an die
Dschinnen, so wie den an die Engel und Teufel bei seinem Volke
schon vorfand; diese Sure wird mit Recht von allen Lebensbeschreibern
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